Beschlussvorlage - B/17/5314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in €

250008010300760

 

Beleuchtete

Laufstrecke

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaß-

nahmen

362.010,00

 

Deckungsvorschlag:

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.

 

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Bezug

Drucksachen Nr. B/17/2233-01 „Erstellung einer beleuchteten und kilometrierten Laufstrecke“ vom 20.06.2022

Drucksachen Nr. B/17/2410-01 „Umsetzung der Maßnahme Errichtung einer beleuchteten und kilometrierten Laufstrecke“ vom 26.09.2022

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die bauliche Umsetzung des Projektes „Erstellung einer beleuchteten und kilometrierten Laufstrecke“ erfolgt -fußend auf den Planungen des Sportbereichs- durch den Bereich 5-6/Mobilität und die Oberhausener Netzgesellschaft mbH (OB Netz) auf Basis des Vertrags „Öffentliche Straßenbeleuchtung“ vom 25.09.2018. Dieser Vertrag wurde seinerzeit zwischen der OGM GmbH und der OB Netz geschlossen und ist zwischenzeitlich auf den Bereich 5-6/Mobilität als Vertragspartner übergegangen.

Die finale Auftragserteilung zur Umsetzung des Projektes durch den Bereich 5-6/Mobilität an die OB Netz erfolgte am 05.12.2022.  Der Westteil der Laufstrecke wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und am 15.11.2023 offiziell eröffnet. Die Kosten für die Erstellung dieser Teilstrecke belaufen sich auf etwa 772.510 EUR. Hiervon sind rund 676.570 EUR bereits im Haushaltsjahr 2023 ausgezahlt worden.

Die Umsetzung des Ostteils der Laufstrecke verzögerte sich, da zunächst ein artenschutzrechtliches Gutachten eingeholt werden musste. Dieses -mit positivem Votum versehene- Gutachten liegt zwischenzeitlich vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 17.440 EUR und sind bereits im Haushaltsjahr 2023 beglichen worden.

 

Die Kosten für die Fertigstellung des Ostteils der Laufstrecke betragen laut Abstimmungen zwischen Bereich 5-6/Mobilität und der OB Netz 599.520 EUR, mitsamt eines Sicherheitsaufschlags von 5% 629.500 EUR. Die Gesamtkosten der Laufstrecke betragen somit 1.419.450 EUR. Insofern ergibt sich eine Abweichung vom ursprünglichen Angebot der OB Netz vom 24.05.2022 und den Ratsbeschlüssen B/17/2233-01 vom 20.06.2022 sowie B/17/2410-01 vom 26.09.2022 (1.040.000 EUR) und rechnerisch Mehrkosten in Höhe von 379.450 EUR. Unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2023 (ca. 694.000 EUR) sowie des Haushaltsansatzes 2024 (363.440 EUR) ergibt sich ein überplanmäßig bereitzustellender Mehrbedarf in Höhe von 362.010 EUR.

 

Der Vertrag „Öffentliche Straßenbeleuchtung“ beinhaltet Regelungen zu jährlichen Preisanpassungen, basierend auf Einheitswerten des Statistischen Bundesamtes. Die Mehrkosten entsprechen diesen vertragsimmanenten Regelungen und wurden durch den Bereich 5-6/Mobilität als sachlich und rechnerisch richtig bestätigt. Die Fortführung der Arbeiten kann bei entsprechender Mittelbereitstellung in 2024 erfolgen. Die Dringlichkeit des Finanzierungsbeschlusses ergibt sich aus der Tatsache, dass eine erneute bauliche Verzögerung (Verschiebung auf das Jahr 2025) weitere Kostensteigerungen auslösen würde.

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