Beschlussvorlage - B/17/5220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Stefan Kabuth  als Rechnungsprüfer abzuberufen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r und § 101 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Leitungen und Prüfer/innen der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rat der Stadt bestellt und abberufen.

 

Herr Stefan Kabuth wird mit Ablauf des 31.05.2024 aus den Diensten der Stadt Oberhausen ausscheiden.

 

Herr Stefan Kabuth ist daher mit Wirkung zum 01.06.2024 als Rechnungsprüfer abzuberufen.

 

 

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