Beschlussvorlage - B/17/5317
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Menstruationsartikeln in öffentlichen Gebäuden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- Frau Tannert, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gleichstellungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
05.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
01.07.2024
|
Bezug
Drucksache A/17/1293-01 vom 13.12.2021
Änderungsantrag zum Haushalt 2022 der SPD-Fraktion und der FDP im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Bereitstellung von Menstruationsartikeln an weiterbildenden Schulen und öffentlichen Gebäuden in Oberhausen
Drucksache M/17/3377-01 vom 15.05.2023
Bereitstellung von Menstruationsartikeln an weiterbildenden Schulen und öffentlichen Gebäuden in Oberhausen
Drucksache A/17/4153-01 vom 15.11.2023
Sachstandsbericht über die Ausweitung der Bereitstellung kostenfreier Menstruationsprodukte auf alle öffentlichen Gebäude
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 13.12.2021 wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, an allen weiterführenden Schulen Menstruationsprodukte unentgeltlich und bedarfsorientiert auf allen Toiletten zur Verfügung zu stellen und nach 12 Monaten eine Evaluation der Maßnahme vorzulegen mit dem Ziel, das Vorhaben auf alle öffentlichen Gebäude auszuweiten.
Der Evaluationsbericht des Bereiches 3-3/Schule zieht ein grundsätzlich positives Fazit und wurde dem Rat am 15.05.2023 vorgestellt. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt an den Schulen in einem Zusammenspiel zwischen Reinigungskraft, Haustechnischem Dienst, Sekretariat, Bereich Schule und dem SBO-Einkauf.
Die öffentlichen Gebäude der Stadt setzen sich aus Eigen- und Fremdobjekten (Anmietung) zusammen. Die Mietobjekte werden in der Regel reinigungs- und haustechnisch durch den Vermieter betreut. Bei den Eigenobjekten erfolgt die Reinigung auf Grundlage entsprechender Generalverträge zwischen dem Anbieter und der SBO. Die Betreuung der Eigenobjekte durch einen stationären Haustechnischen Dienst erfolgt nur an den größeren Standorten. Somit ist das an den Schulen praktizierte Verfahren nicht auf die öffentlichen Gebäude übertragbar. Vor diesem Hintergrund hat die SBO zunächst eine ausführliche Grundlagenermittlung und Gespräche mit den zu beteiligenden Akteuren durchgeführt.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine Bereitstellung kostenfreier Menstruationsprodukte an den nachfolgenden öffentlichen Gebäuden realisiert werden kann:
- Bert-Brecht-Haus, Langemarkstr. 19-21
- Bürgerzentrum Alte Heid, Alte Heid 13
- Drogenberatungsstelle, Dorstener Str. 52
- Kindertagesbetreuung, Essener Str. 57
- Gesundheitsamt Oberhausen, Tannenbergstr. 11-13
- Gesundheitsamt Sterkrade, Tirpitzstr. 19
- Hagelkreuzstr. 101
- Musikschule, Im Lipperfeld 7a
- Place2be, Lothringer Str. 20
- Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72
- Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183
- Regionalteams, Danziger Str. 11
- Schloss Oberhausen, Gedenkhalle
- Schloss Oberhausen, Ludwiggalerie
- Sozialrathaus, Essener Str. 53
- Stadtteilbibliothek Osterfeld, Kirchstr. 10
- Stadtteilbibliothek Schmachtendorf, Dudelerstr. 14
- Stadtteilbibliothek Sterkrade, Wilhelmstr. 9
- Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66
- Virchowstr. 83
- VHS Lirich, Eschenstr. 60
- Zinkweißgebäude, Schwartzstr. 73
Um die Menstruationsartikel einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen, wird - mit Ausnahme des Technischen Rathauses - pro Gebäude ein Spender in den öffentlichen Damen-WC-Anlagen im Erdgeschoss montiert. Im Technischen Rathaus sind aufgrund der Größe des Verwaltungsstandortes zwei Spender in den Gebäudeteilen A und C eingeplant (insgesamt 23 Spender in Damen WC’s). Zudem ist eine Ausstattung der 11 WC-Anlagen für Menschen mit Behinderung in den vorgenannten Standorten vorgesehen.
Die Kontrolle und Befüllung der insgesamt 34 Spender wird einmal wöchentlich durch die vor Ort tätige Reinigungskraft vorgenommen. Im Gegensatz zu dem an Schulen praktizierten Verfahren, ist diese Dienstleistung für die Verwaltungsstandorte nicht in den laufenden Verträgen mit den Reinigungsdienstleistern berücksichtigt und muss zusätzlich beauftragt werden. Die Nachbestellung der Menstruationsartikel erfolgt nach Meldung der Reinigungskraft durch die SBO.
Die Bestellung und Befüllung der Spender ist mit folgenden Kosten verbunden:
- Spendersystem für 22 Objekte mit insgesamt 34 Spendern einkaufen und montieren
▻ 6.800,00 EUR einmalige Kosten
- 1 x wöchentliche Befüllung der 34 Spender durch die Reinigungskraft
▻ rund 1.610,00 EUR monatliche Kosten
- Material für die wöchentl. Befüllung der 34 Spender mit je 100 Tampons und 30 Binden
▻ rund 2.220,00 EUR monatliche Kosten
Demzufolge sind ab 2025 jährlich laufende Kosten i. H. v. zusätzlich rd. 45.960,00 EUR zu erwarten. Die Finanzierung erfolgt über die Reinigungskosten, die über den Wirtschaftsplan der SBO abgewickelt werden. Der Pauschalzuschuss an die SBO für die folgenden Jahre ist unter Beachtung der Kostenentwicklungen des Wirtschaftsplanes der SBO anzupassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die dargestellten finanziellen Konsequenzen eine wöchentliche Kontrolle und Befüllung der Spender durch die Reinigungskräfte (30 Binden und 100 Tampons) beinhalten. Bei einer Erhöhung des Intervalls erhöhen sich die monatlichen Kosten entsprechend.
