Beschlussvorlage - B/17/5317

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die unentgeltliche Bereitstellung von Menstruationsartikeln an insgesamt 22 öffentlichen Gebäuden.

Reduzieren

Bezug

Drucksache A/17/1293-01 vom 13.12.2021

Änderungsantrag zum Haushalt 2022 der SPD-Fraktion und der FDP im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Bereitstellung von Menstruationsartikeln an weiterbildenden Schulen und öffentlichen Gebäuden in Oberhausen

 

Drucksache M/17/3377-01 vom 15.05.2023

Bereitstellung von Menstruationsartikeln an weiterbildenden Schulen und öffentlichen Ge­bäuden in Oberhausen

 

Drucksache A/17/4153-01 vom 15.11.2023

Sachstandsbericht über die Ausweitung der Bereitstellung kostenfreier Menstruations­produkte auf alle öffentlichen Gebäude

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Mit Beschluss des Rates vom 13.12.2021 wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, an allen weiterführenden Schulen Menstruationsprodukte unentgeltlich und bedarfsorientiert auf allen Toiletten zur Verfügung zu stellen und nach 12 Monaten eine Evaluation der Maßnahme vorzulegen mit dem Ziel, das Vorhaben auf alle öffentlichen Gebäude auszuweiten.

 

Der Evaluationsbericht des Bereiches 3-3/Schule zieht ein grundsätzlich positives Fazit und wurde dem Rat am 15.05.2023 vorgestellt. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt an den Schulen in einem Zusammenspiel zwischen Reinigungskraft, Haustech­nischem Dienst, Sekretariat, Bereich Schule und dem SBO-Einkauf.

 

Die öffentlichen Gebäude der Stadt setzen sich aus Eigen- und Fremdobjekten (Anmietung) zusammen. Die Mietobjekte werden in der Regel reinigungs- und haustechnisch durch den Vermieter betreut. Bei den Eigenobjekten erfolgt die Reinigung auf Grundlage entsprechen­der Generalverträge zwischen dem Anbieter und der SBO. Die Betreuung der Eigenobjekte durch einen stationären Haustechnischen Dienst erfolgt nur an den größeren Standorten. Somit ist das an den Schulen praktizierte Verfahren nicht auf die öffentlichen Gebäude über­tragbar. Vor diesem Hintergrund hat die SBO zunächst eine ausführliche Grundlagenermitt­lung und Gespräche mit den zu beteiligenden Akteuren durchgeführt.

 

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine Bereitstellung kostenfreier Menstruationsprodukte an den nachfolgenden öffentlichen Gebäuden realisiert werden kann:

 

  •              Bert-Brecht-Haus, Langemarkstr. 19-21
  •              Bürgerzentrum Alte Heid, Alte Heid 13
  •              Drogenberatungsstelle, Dorstener Str. 52
  •              Kindertagesbetreuung, Essener Str. 57
  •              Gesundheitsamt Oberhausen, Tannenbergstr. 11-13
  •              Gesundheitsamt Sterkrade, Tirpitzstr. 19
  •              Hagelkreuzstr. 101
  •              Musikschule, Im Lipperfeld 7a
  •              Place2be, Lothringer Str. 20
  •              Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72
  •              Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183
  •              Regionalteams, Danziger Str. 11
  •              Schloss Oberhausen, Gedenkhalle
  •              Schloss Oberhausen, Ludwiggalerie
  •              Sozialrathaus, Essener Str. 53
  •              Stadtteilbibliothek Osterfeld, Kirchstr. 10
  •              Stadtteilbibliothek Schmachtendorf, Dudelerstr. 14
  •              Stadtteilbibliothek Sterkrade, Wilhelmstr. 9
  •              Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66
  •              Virchowstr. 83
  •              VHS Lirich, Eschenstr. 60
  •              Zinkweißgebäude, Schwartzstr. 73

 

Um die Menstruationsartikel einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen, wird - mit Ausnahme des Technischen Rathauses - pro Gebäude ein Spender in den öffent­lichen Damen-WC-Anlagen im Erdgeschoss montiert. Im Technischen Rathaus sind auf­grund der Größe des Verwaltungsstandortes zwei Spender in den Gebäudeteilen A und C eingeplant (insgesamt 23 Spender in Damen WC’s). Zudem ist eine Ausstattung der 11 WC-Anlagen für Menschen mit Behinderung in den vorgenannten Standorten vorgesehen.

 

Die Kontrolle und Befüllung der insgesamt 34 Spender wird einmal wöchentlich durch die vor Ort tätige Reinigungskraft vorgenommen. Im Gegensatz zu dem an Schulen praktizier­ten Verfahren, ist diese Dienstleistung für die Verwaltungsstandorte nicht in den laufenden Verträgen mit den Reinigungsdienstleistern berücksichtigt und muss zusätzlich beauftragt werden. Die Nachbestellung der Menstruationsartikel erfolgt nach Meldung der Reinigungs­kraft durch die SBO.

 

Die Bestellung und Befüllung der Spender ist mit folgenden Kosten verbunden:

 

  • Spendersystem für 22 Objekte mit insgesamt 34 Spendern einkaufen und montieren

 ▻ 6.800,00 EUR einmalige Kosten

  • 1 x wöchentliche Befüllung der 34 Spender durch die Reinigungskraft

 ▻ rund 1.610,00 EUR monatliche Kosten

  • Material für die wöchentl. Befüllung der 34 Spender mit je 100 Tampons und 30 Binden

 ▻ rund 2.220,00 EUR monatliche Kosten

 

Demzufolge sind ab 2025 jährlich laufende Kosten i. H. v. zusätzlich rd. 45.960,00 EUR zu erwarten. Die Finanzierung erfolgt über die Reinigungskosten, die über den Wirtschaftsplan der SBO abgewickelt werden. Der Pauschalzuschuss an die SBO für die folgenden Jahre ist unter Beachtung der Kostenentwicklungen des Wirtschaftsplanes der SBO anzupassen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die dargestellten finanziellen Konsequenzen eine wöchentliche Kontrolle und Befüllung der Spender durch die Reinigungskräfte (30 Binden und 100 Tampons) beinhalten. Bei einer Erhöhung des Intervalls erhöhen sich die monat­lichen Kosten entsprechend.

 

Loading...