Antragsvorlage - A/17/5146-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird erneut beauftragt, mit der Polizei in einen Dialog darüber einzutreten, an welchen Stellen auf Oberhausener Stadtgebiet die Einführung eine Videobeobachtung hilfreich und sinnvoll ist.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Der Einsatz von Videokameras an identifizierten Kriniminalitätsschwerpunkten, die öffentlich und frei zugänglich sind, kann ein geeignetes Mittel sein, um Straftaten vorzubeugen und um die Ahndung von Kriminalität zu erleichtern.

Da die Entscheidungskompetenz für die Installierung einer Videoüberwachung nicht in der Kompetenz des Rates der Stadt, sondern bei der Behördenleitung der Oberhausener Polizei liegt und hier alle Erfordernisse des PolGNRW bezüglich dieser Thematik eingehalten werden müssen, erscheint ein Dialog zwischen Stadt und Polizei an dieser Stelle als das Mittel der Wahl, um schnellstmöglich rechtliche Klarheit über bestehende Einsatzmöglichkeiten von Videosystemen im Stadtgebiet zu erhalten.

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