Antragsvorlage - B/17/5076-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt folgende Ergänzung bzw. Änderung zum vorliegenden Beschlussvorschlag:
 

  1. Ergänzung des §4 Abs. 2 lit. 3:

    "3. "zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden bzw. wurden und die dafür [...]"
  1. Änderung des §4 Abs. 5:

    "Die Befreiungsvorschriften des Abs. 2 Nr. 1 bis 3 2 finden bei Haltung von gefährlichen Hunden i. S. v. § 2 Abs. 2 und Hunden bestimmter Rassen i. S. v. § 2 Abs. 3 dieser Satzung keine Anwendung."
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Bezug

 

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Sachverhalt

Begründung zur Ergänzung lfd. Nr. 1:
Durch die Ergänzung sollen außer Dienst gestellte Melde-, Sanitäts-, und Schutzhunde mit erfasst und steuerbefreit werden.

Begründung zur Änderung der lfd. Nr. 2:
In verschiedenen Einsatzbereichen eignen sich Rassen, die hier als "gefährliche Hunde" geführt werden, besonders als Diensthunde. Diese verfügen dann aber über alle in der Satzung ausgewiesenen Wesenstests und Ausbildungen, die für Diensthunde vorgeschrieben sind. Es macht so wenig Sinn, hier trotzdem noch Unterscheidungen vorzunehmen, so dass der Absatz 3 bei der Abgrenzung herausgenommen werden sollte. 

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