Beschlussvorlage - B/17/5230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt, die in der Anlage 2 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Oberhausen für die Wahl der fünfzehn ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf aufzunehmen.

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Bezug

B/16/4423-01

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Sachverhalt

1. Rechtliche Grundlage

 

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Vorschlagsliste auf. Die Vorschläge für die neue Amtszeit vom 01.05.2025 bis 30.04.2030 werden bis zum 01.10.2024 erbeten. Die entsprechenden Bestimmungen der VwGO zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 VwGO und sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen hat der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf auf 15 festgesetzt.

 

2. Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste

 

Die von den Parteien eingereichten Vorschläge wurden ebenso wie die freiwilligen Meldungen aus der Bürgerschaft für die Aufstellung der Vorschlagslisten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (§§ 20 ff. VwGO, Anlage 1) zusammengestellt und als Anlage 2 beigefügt. Insbesondere wurde der Hinweis des Oberverwaltungsgerichtes auf § 22 Nr. 3 VwGO, wonach aktive Beamtinnen und Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern berufen werden können, durch Aufnahme dieser und der weiteren Voraussetzung der VwGO in einem Bewerbungsformular berücksichtigt und abgefragt. Alle Angaben in dem Bewerbungsvordruck waren sodann von jedem einzelnen Bewerber und jeder einzelnen Bewerberin durch Unterzeichnung zu bestätigen.

 

Besondere Hinweise

 

Es handelt sich hierbei um Anmerkungen des OVG NRW, die durch Anwendungen der derselben gesetzlichen Vorschriften gleichermaßen für die Vorschläge zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht zu beachten sind.

Die Vorgeschlagenen sollten nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des OVG NRW aufgenommen werden, weil es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung gekommen ist.

Es gilt zu beachten, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Pflicht der besonderen Verfassungstreue unterliegen (BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 337/08). Das bedeutet, dass dieser Pflicht auch das außeramtliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters oder einer ehrenamtlichen Richterin unterliegt. Bewerber zur Ausübung von Staatsgewalt, die in Ehrenämtern mit der Ausübung staatlicher Gewalt verbunden sind, dürfen die freiheitliche demokratische, recht- und sozialstaatliche Ordnung weder ablehnen noch bekämpfen.

 

3. Begründung der Nichtöffentlichkeit der Vorschlagsliste

 

Die Vorschlagsliste ist nicht im öffentlichen Bürgerinformationsportal des Ratsinformationssystems ALLRIS einsehbar, da die Bewerberliste gemäß § 28 VwGO neben der Angabe des Namens auch den Geburtsort, Geburtstag und Beruf der vorgeschlagenen Person und damit personenbezogene und schützenwerte Daten enthält.

 

4. Verfahren

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des § 28 S. 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch die Hälfte ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Das Zustimmungsverfahren richtet sich nach den Regelungen der GO NRW zur Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft (§ 28 S. 5 VwGO). Demgemäß folgt das hier anzuwendende Verfahren aus § 50 Abs. 1 GO NRW (Entscheidung durch einen Beschluss).

Die Zustimmung erfordert für jeden Bewerber das Quorum des § 28 S. 4 VwGO.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden anschließend vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf jeweils auf fünf Jahre aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte gewählt.

 

5. Vorgeschlagene Personen / Gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die noch laufende Amtszeit

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01.04.2019 sowie vom 23.09.2019 sind die nachfolgend aufgeführten Personen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf für die Amtszeit vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2025 gewählt worden:

 

- Beatriks Brands

- Jörg Cheblowski

- Jörn Derißen

- Bärbel Bandel

- Eugen Lenz

- Britta Wenda-Gäng

- Saadettin Tüzün

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Anlagen

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