Beschlussvorlage - B/17/5194
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von vier Planstellen zur Unterstützung der Parkraumbewirtschaftung im Fachbereich 2-4-10/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marion Stahlke
- Verantwortung:
- Herr Kawicki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von vier Planstellen (Entgeltgruppe 5 TVöD) innerhalb des Bereiches 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung im Aufgabengebiet Überwachung ruhender Verkehr.
Deckungsvorschlag:
Die Personalkosten für die o.g. Maßnahme sind bereits im Deckungsring Personal (D00000001) für das Jahr 2024 berücksichtigt und zu 100% refinanziert.
Sachverhalt
Grundsätzlich ist die Verkehrsüberwachung immer größeren Anforderungen ausgesetzt. Die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge steigt seit Jahren weiterhin an und dies bei annähernd gleichbleibendem Parkraum und nur geringfügig veränderter Infrastruktur. Dies führt in der Folge zu immer größerer Inanspruchnahme von Verkehrsräumen, die anderen Verkehrsteilnehmenden vorbehalten bleiben sollten, beispielsweise Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern, was zwangsläufig zu einer Erhöhung der Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr führt. Dieser Entwicklung kann - insbesondere zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden - nur durch intensivere Kontrollen entgegengewirkt werden.
Eine kontinuierliche, möglichst flächendeckende Parkraumüberwachung ist für den kurz-, mittel- und langfristen Erfolg der Parkraumstrategie essenziell; hierdurch erhöht sich die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und Regelverstöße werden verringert.
Im Zuge des vom Rat der Stadt Oberhausen am 20.05.2019 beschlossenen und eingeführten neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist zum 01.02.2020 eine neue Parkgebührenordnung in Kraft getreten.
Seitdem werden größere Flächen in den Zentren der Stadtbezirke Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld bewirtschaftet. Zum einen gibt es sowohl Bereiche, in denen Parkgebühren erhoben werden, darüber hinaus auch Bereiche, in denen eine Parkscheibenregelung gilt.
Mit der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung wurden einzelne Parkraumbewirtschaftungszonen (Bewohnerparkquartiere) vergrößert, der Bereich Alt-Oberhausen wurde verdoppelt. Der Bezirk Alt-Oberhausen mit fünf Bewohnerparkquartieren ist um insgesamt 19 Straßen erweitert worden; die größte Erweiterung fand in den Bewohnerparkquartieren 4 (Oberhausen-Ost) und 5 (Alt-Oberhausen) statt.
Der Bezirk Sterkrade mit insgesamt drei Bewohnerparkquartieren ist um wenige Häuser im Bereich von zwei Straßen erweitert worden; im Bezirk Osterfeld hat keine Erweiterung stattgefunden.
Mit der Erweiterung der Bewohnerparkquartiere wurden auch die bewirtschafteten Zeiten angepasst:
Mo. – Fr. 9:00 – 18:00 Uhr
Sa. 9:00 – 14:00 Uhr
Die insgesamt ausgestellten Anwohnerparkausweise haben sich nach der erfolgten Umstellung im Jahr 2021 fast verdoppelt (Anzahl 4.727). Auch die Beschwerden in Bezug auf die Kontrollen der Anwohnerparkausweise sowie Parkverstöße insbesondere in den Innenstadtbereichen nehmen kontinuierlich zu.
Dagegen hat im Zuge der Vergrößerung der Bewohnerparkquartiere bisher keine Anpassung bei den eingesetzten Verkehrsüberwachungskräften stattgefunden.
Die Kontrolle der Bewohnerparkquartiere erfolgt durch die im Fachbereich 2-4-10 eingesetzten Mitarbeitenden des ruhenden Verkehrs. Die derzeitige stellenplantechnische und personelle Ausstattung ist aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht ausreichend, um die beschriebenen veränderten Anforderungen zur kontinuierlichen Kontrolle der Bewohnerparkquartiere und flächendeckenden Parkraumüberwachung umsetzen zu können.
Aktuell sind in dem Sachgebiet Überwachung ruhender Verkehr insgesamt zwölf TZ-Planstellen. Die Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit und sind in Früh- und Spätdiensten mit jeweils sechs Mitarbeitenden eingeteilt. Innerhalb der Schichten führen jeweils zwei Mitarbeitende als Team zusammen die Kontrollen in den einzelnen Bezirken durch. Mit den derzeitig eingesetzten Mitarbeitenden ist die Überwachung der bewirtschafteten Zonen nicht möglich.
Um eine möglichst flächendeckende Parkraumüberwachung zu gewährleisten und dem Parkraumbewirtschaftungskonzept Rechnung zu tragen, ist zunächst in einem ersten Schritt eine Erhöhung des Personals im Bereich des ruhenden Verkehrs um insgesamt vier Planstellen erforderlich.
Durch die Verstärkung der Teams können auch die Arbeits- und Einsatzzeiten der jeweiligen Früh- und Spätschichten angepasst und ausgedehnt werden und dementsprechend eine stetige und nachhaltigere Kontrolle der Bewohnerparkquartiere erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Einrichtung der vier Planstellen sind nach KGSt-Richtwerten (laut KGSt- Bericht 10/2023) folgende jährlichen Gesamtkosten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten zu berücksichtigen:
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Kostenarten |
EG 5 TVöD |
VZ Nichtbüroarbeitsplatz |
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Personalkosten |
58.100,- |
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Sachkosten |
5.810,- |
(10% der vollen Brutto PK) |
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Gemeinkosten |
8.715,- |
(15% der vollen Brutto PK) |
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Kosten je Stelle p.a. |
72.625,- |
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Kosten 4 Stellen p.a. |
290.500,- |
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Anteilig für 2024 |
145.250,- |
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Vorausgesetzt einer Besetzung der Stellen zum 01.07.2024 fallen für das Jahr 2024 nur hälftige Kosten in Höhe von 145.250,- EUR an.
Die Personalkosten wurden für den Haushalt 2024 angemeldet und sind eingeplant. Ab 2025 sind die vollen Personalkosten zu berücksichtigen. Eine Refinanzierung der Stellen wird sich durch die erhöhte Überprüfungsquote und die damit verbundenen Mehreinnahmen bei Verwarnungsgeldern ergeben.
Die Mitarbeitenden des ruhenden Verkehrs stellen im Monat ca. 400 – 500 Verwarnungen aus.
Von einem niedrigen Verwarngeld i.H.v. beispielsweise 15,- EUR ausgehend sind dies Mindesteinnahmen von ca. 80.000 EUR im Jahr (pro Einsatzkraft).
