Beschlussvorlage - B/17/5006
Grunddaten
- Betreff:
-
Nach- und Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Andrea Kreischer
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Güldenzopf, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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10.04.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.05.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderung zur
Neuaufnahme von Organisationen und Einrichtungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 folgende,
von den jeweiligen Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden schriftlich benannten
Vertreterinnen und Vertreter, zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats
für Menschen mit Behinderung:
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Organisation/Einrichtung |
Mitglied |
stellvertretendes Mitglied |
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Berufsförderungswerk |
Andrea Ceylan für Jürgen Macht |
Anna Bertram für Andrea Ceylan |
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Club Behinderter und Ihrer Freunde |
N.N. für Michael Strunk |
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FRIEDENSDORF international |
N. N. für Myriam Günzke |
Claudia Peppmüller |
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Lebenshilfe- Frauenbeauftragte in Werkstätten |
Susanne Höch |
N. N. für Carina Lieth |
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Malteser Hilfsdienst |
N. N. für Burchard Petras |
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Turn- und Sportverein Alstaden 1887/97 e. V. |
Arno Zillich für Vanessa Schöps |
N. N. für Arno Zillich |
Sachverhalt
Die Neuaufnahme in den Beirat für Menschen mit Behinderung ist im §2 Abs. 3 und 4 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 geregelt:
„Die Vertreterinnen und Vertreter der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Rat der Stadt Oberhausen von den jeweiligen Organisationen und Einrichtungen schriftlich zu benennen.
Der Rat der Stadt Oberhausen kann weitere Beiratsmitglieder bestellen, die nicht einer der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen angehören müssen. Der Beirat kann dem Rat der Stadt Vorschläge für die Bestellung weiterer Beiratsmitglieder unterbreiten; an die Vorschläge des Beirates ist der Rat der Stadt nicht gebunden.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,7 kB
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