Berichtsvorlage - M/17/5206

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Beratungsfolge

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Bezug

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Sachverhalt

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 15.04.2024 das Haushaltssicherungskonzept 2024 ff. in der vom Rat der Stadt am 05.02.2024 beschlossenen Fassung gemäß § 76 (2) Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter zwei Bedingungen:

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die im Anzeige- und Genehmigungsverfahren vorgelegte und den Haushaltsausgleich im Jahr 2030 ausweisende Gesamtergebnisplanung als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes.
  2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, § 7 der Haushaltssatzung um den Satz „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2030 wiederhergestellt.“ zu ergänzen.

Beide Beschlüsse sind mit vorstehender Drucksache, Nr. B/17/5119, im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und vom Rat der Stadt gefasst worden. Die entsprechenden Beschlüsse werden der Bezirksregierung Düsseldorf umgehend zur Verfügung gestellt, sodass die Haushaltssatzung 2024 in der geänderten Fassung gemäß § 80 (5) S. 6 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden kann.

 

Näheres ist der als Anlage beigefügten Verfügung zu entnehmen, die der Rat der Stadt hiermit zur Kenntnis nimmt.

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Anlagen

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