Berichtsvorlage - M/17/5206
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.04.2024
hier; Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Michelle Matten
- Verantwortung:
- Herr Heithausen, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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06.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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13.05.2024
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Sachverhalt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 15.04.2024 das Haushaltssicherungskonzept 2024 ff. in der vom Rat der Stadt am 05.02.2024 beschlossenen Fassung gemäß § 76 (2) Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter zwei Bedingungen:
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die im Anzeige- und Genehmigungsverfahren vorgelegte und den Haushaltsausgleich im Jahr 2030 ausweisende Gesamtergebnisplanung als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, § 7 der Haushaltssatzung um den Satz „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2030 wiederhergestellt.“ zu ergänzen.
Beide Beschlüsse sind mit vorstehender Drucksache, Nr. B/17/5119, im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und vom Rat der Stadt gefasst worden. Die entsprechenden Beschlüsse werden der Bezirksregierung Düsseldorf umgehend zur Verfügung gestellt, sodass die Haushaltssatzung 2024 in der geänderten Fassung gemäß § 80 (5) S. 6 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden kann.
Näheres ist der als Anlage beigefügten Verfügung zu entnehmen, die der Rat der Stadt hiermit zur Kenntnis nimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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