Antragsvorlage - A/17/5191
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt:
Zusätzliche Planstelle im Bereich der Sozialplanung
- Antragsteller/-in:
-
SPD-Fraktion
Sonja Bongers
Denise Horn
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Verantwortung:
- SPD-Fraktion, Sonja Bongers, Denise Horn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.04.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.05.2024
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Sachverhalt
Die Sozialplanung und auch die ExpertInnendialoge sind im politischen Raum mehrfach gelobt und als sehr wichtig und notwendig beschrieben worden.
Mit diesen Instrumenten soll eine Verbesserung der Lebenslagen von Menschen in unserer Stadt erreicht und den Ursachen unerwünschter Entwicklungen frühzeitig, planvoll und wirkungsvoll begegnet werden. Darüber hinaus ermöglicht eine gezielte Steuerung auch eine Abfederung negativer Folgen des demografischen Wandels.
Sie zeigt Zustände und Entwicklungen sozialer Lebenslagen auf, und verbesser damit die Entscheidungsgrundlagen in der kommunalen Sozialpolitik.
Die Begleitung und Gestaltung des demografischen und sozialen Wandels auf der Grundlage einer soliden Sozialplanung mittels eines Sozialmonitorings erfordert gleichzeitig auch eine adäquate, qualitative und fachliche Begleitung.
Die Fortführung der ExpertInnendialoge und der weitere Umgang mit den Handlungsempfehlungen, insbesondere die Erfassung der jeweiligen Umsetzungsstände und die Fortschreibung auf Basis kontinuierlicher Bedarfsermittlungen, erfordert entsprechende personelle Ressourcen.
Daher sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, neben der Sozialplanung die ExpertenInnendialoge zu verstetigen und die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür dauerhaft zu etablieren.
Die oben beschriebenen Herausforderungen und die konsequente Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus den Sozialberichterstattungen bzw. der sozialraumorientierten ExpertInnendialoge machen es erforderlich den bisherigen außerplanmäßigen Einsatz einer Vollzeitkraft in einen planstellenmäßigen Einsatz umzuwandeln.
Auf diese Weise wird Planungssicherheit hergestellt, ohne den Personalkostenetat zusätzlich zu belasten.
