Beschlussvorlage - B/17/5117
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Alina Bocholt
- Verantwortung:
- Herr Kawicki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.05.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
13.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von zwei Brandoberinspektoranwärtern bzw. Brandoberinspektoranwärterinnen (BOIA) und acht Brandmeisteranwärtern bzw. Brandmeisteranwärterinnen (BMA) vorzulegen.
Sachverhalt
A. Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst 2025
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist und bleibt auf absehbare Zeit das am besten geeignete Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadtverwaltung. Dies gilt insbesondere für den feuerwehrtechnischen Dienst. Grundlage für die Festlegung der Einstellungs- bzw. Ausbildungszahlen ist eine jährliche Betrachtung der errechneten und prognostizierten Fluktuation für den Bereich 6-1/Feuerwehr. Hierbei finden die erwarteten personellen Zuwächse durch Übernahme von Nachwuchskräften und externe Einstellungen einerseits ebenso Berücksichtigung wie Abgänge durch Versetzung und Pensionierung andererseits. Dieser Berechnung zugrunde liegt der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Firma Luelf & Rinke vom 06.04.2019.
Für den Einstellungsjahrgang 2025 ergeben sich so die nachfolgenden Ausbildungsbedarfe:
I. Einstellungen in die Laufbahngruppe 2.1
Unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2024 die vorgesehene Einstellung von vier BOIA realisiert werden kann, ergibt sich für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für das Ausbildungsjahr 2025 ein Gesamtbedarf von sechs Beamtinnen und Beamten.
Hiervon sollen zwei Stellen mit BOIA, Ausbildungszeitraum April 2025 bis März 2027, besetzt werden. Parallel soll vier Beamtinnen und Beamten des Bereichs 6-1/Feuerwehr die Möglichkeit zum Laufbahnaufstieg in das erste Einsteigsamt der Laufbahngruppe 2 eröffnet werden. Ein entsprechendes Auswahlverfahren wird im Jahr 2024 durchgeführt.
Sollten die o. g. vier BOIA-Plätze im Einstellungsjahr 2024 nicht oder nur teilweise besetzt werden, erhöht sich die Zahl der BOIA-Einstellungen im Einstellungsjahr 2025 entsprechend auf bis zu sechs.
II. Einstellungen in die Laufbahngruppe 1.2
Es liegt ein Gesamtbedarf von acht Beamtinnen und Beamten vor. Es ist geplant, diese acht Stellen mit BMA, Ausbildungszeitraum April 2025 bis September 2026, zu besetzen.
B. Übernahmeregelung
Wie unter lit. A beschrieben wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte vollumfänglich eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige Übernahmeregelung beibehalten werden, wonach alle Beamtenanwärterinnen und -anwärter bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während des Vorbereitungsdienstes als auch in der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.
C. Finanzielle Auswirkungen
|
|
Gehaltskostenkalkulation |
||||
|
|
Σ |
2025 |
2026 |
2027 |
Summe |
|
BOIA (LG 2.1) |
2 |
34.158 € |
45.544 € |
11.386 € |
91.088 € |
|
BMA (LG 1.2) |
8 |
184.650 € |
184.650 € |
0 € |
369.300 € |
|
|
|
218.808 € |
230.194 € |
11.386 € |
460.388 € |
Für jede weitere Einstellung von BOIA erhöht sich der finanzielle Aufwand um insgesamt 45.544 €.
Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten. Mögliche noch ausstehende Erhöhungen der Bezüge sind ebenfalls noch nicht eingerechnet.
