Beschlussvorlage - B/17/5119
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Haushaltssatzung 2024 und HSK-Gesamtergebnisplanung 2024 bis 2030
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Michelle Matten
- Verantwortung:
- Herr Heithausen, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.05.2024
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Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 05.02.2024 hat der Rat der Stadt die Haushaltssatzung 2024 und das Haushaltssicherungskonzept 2024 beschlossen. Anschließend stellte die Stadt Oberhausen gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag auf Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 (2) GO NRW und zeigte die beschlossene Haushaltssatzung gemäß § 80 (5) GO NRW formal an.
Im Rahmen der Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept wurde dargelegt, dass ein Haushaltsausgleich nach jetzigem Stand voraussichtlich wieder im Jahr 2030 hergestellt sein wird und damit nach § 76 (2) S. 3 GO NRW genehmigungsfähig wäre (vgl. Drucksache B/17/4376-02, Seite 4, Zeilen 93-96).
Auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung Düsseldorf müsse dies im Rahmen der Haushaltssatzung in § 7 vom Rat der Stadt beschlossen werden. Die am 05.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung wird daher in § 7 wie folgt geändert:
„Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2030 wiederhergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.“
Die neu zu beschließende Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Es handelt sich hierbei um eine rein redaktionelle Anpassung, Veränderungen der beschlossenen Haushaltsvolumina ergeben sich keine.
Die aus dem Haushaltssicherungskonzept folgende Gesamtergebnisplanung bis 2030 ist als Anlage 2 in Form des amtlichen Musters beigefügt. Hieraus ergibt sich, dass der Haushaltsausgleich im Jahr 2030 wiederhergestellt ist. Auch hierüber muss der Rat der Stadt Oberhausen im Genehmigungsprozess noch einmal gesondert beschließen. Dieser Beschluss hat ebenfalls keine betragsmäßigen Änderungen des am 05.02.2024 beschlossenen Haushaltes 2024 zur Folge.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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