Beschlussvorlage - B/17/5203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Neufassungen

 

a) der §§ 1, 2, 3, 6, 7, 19, 21 und 22 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen („Geschäftsordnung“) sowie

b) der §§ 2, 3 und 5 der Anlage zur Geschäftsordnung Verhaltensregeln für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Oberhausen

gemäß der beigefügten Anlage 1.

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Bezug

B/17/4256-01

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Sachverhalt

  1. Ausgangslage:

 

Wegen der Einführung eines neuen Ratsinformationssystems sowie der Einfügung des neuen § 4a in die Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015 besteht die Notwendigkeit, die Geschäftsordnung anzupassen.

Die Änderungen betreffen die §§ 1, 2, 3, 6, 7, 19, 21 und 22 der Geschäftsordnung sowie die §§ 2, 3 und 5 der Anlage zur Geschäftsordnung „Verhaltensregeln für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Oberhausen“; aus Gründen der Übersichtlichkeit werden dem Rat vollständige Neufassungen der änderungsbedürftigen Bestimmungen vorgeschlagen.

 

Die Änderungsbedarfe wurden im Ältestenrat einvernehmlich beraten. Die Einzelheiten dieser Änderungen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) dargestellt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Gesamtzusammenhangs der zu ändernden Regelungen werden die von den Änderungsvorschlägen betroffenen Paragrafen in der Spalte „bisher“ vollständig mit ihrem derzeitigen Wortlaut wiedergegeben. In der Spalte „neu“ werden zur besseren Verdeutlichung die Änderungsvorschläge durch „fettes“ Schriftbild bzw. Streichung der zu ändernden Textpassagen hervorgehoben. Da sämtliche Änderungen im Rahmen der Synopse kurz begründet werden, wird von einer zusätzlichen Begründung im Rahmen dieser Vorlage abgesehen.

Die Anpassungserfordernisse in der Geschäftsordnung wurden zum Anlass genommen, die Anlage zur Geschäftsordnung: „Verhaltensregeln für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Oberhausen“ an die aktuelle Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung anzugleichen; auch insofern schlägt die Verwaltung Neufassungen der betreffenden Bestimmungen vor.

  1. Verfahren:

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW durch Stimmenmehrheit.

Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW).

Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

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Anlagen

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