Berichtsvorlage - M/17/5128
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Eingangsklassen an den Oberhausener Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Torben Schuster
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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25.04.2024
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Sachverhalt
Aus der Anlage sind die Anmeldezahlen für die Bildung von Eingangsklassen an Oberhausener Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025 zu ersehen.
Die Daten basieren auf den Angaben der Schulen im Schulverwaltungsprogramm SCHILD nach den Anmeldeterminen sowie der anschließenden Koordinierung.
Zum Vergleich wurden die Anmeldezahlen nach den Anmeldeterminen 2022 für das Schuljahr 2023/2024 sowie die mit Beschluss des Rates vom 24.09.2018 (Drucksache Nr. B/16/2852-01) festgelegte Zügigkeit für die Oberhausener Grundschulen angegeben. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Umschulungsanträgen und Nachmeldungen sind bis Juli 2024 wie in den Vorjahren noch Veränderungen zu erwarten. Über die sich dann ergebenden Schülerzahlen wird im Rahmen der Schulstatistik berichtet.
Die gesetzlich vorgegebenen Bandbreiten für die Klassengrößen der Eingangsklassen betragen bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen. Dies hat die Stadt Oberhausen bislang entsprechend festgesetzt. Als schulgesetzliche Vorgabe für GL-Klassen sowie Schulen in schwierigen Lagen gilt auch hier die Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse.
Infolge kooperativer Gespräche zwischen Schulträger und der Unteren Schulaufsicht werden 84 Klassen im gesamten Stadtgebiet gebildet.
Anfang Dezember des Jahres 2023 fanden die ersten Abstimmungsgespräche zwischen Schulträger und Unterer Schulaufsicht mit den Schulleitungen statt. Mitte Dezember 2023 erfolgten die Koordinierungsgespräche mit den Schulleitungen derjenigen Schulen, die Kinder aufgrund von Anmeldeüberhängen ablehnen mussten. In diesen und weiteren Gesprächen wurde die Beratungen durch den Schulträger und die Untere Schulaufsicht wahrgenommen, um die Schulleitungen bei der Entscheidung über die Aufnahmen und Ablehnungen bestmöglich zu unterstützen. Die Eltern wurden in der 6. Kalenderwoche des Jahres 2024 durch die Schulleitungen mit schriftlichen Zu- und Absagen informiert. Dabei wurde den Eltern, deren Kinder eine Ablehnung von der gewünschten Schule erhalten haben, eine ortsnahe Alternative angeboten.
Nach der derzeitigen Antragslage wird erwartet, dass 23 GL-Klassen im kommenden Schuljahr 2024/2025 gebildet werden. Da die Verfahren zur Feststellung von Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können aktuell noch keine abschließenden Ergebnisse berichtet werden. Sobald die tatsächliche Anzahl bekannt ist, wird gesondert informiert. Zu beachten ist hierbei, dass durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Antragsverfahren für Kinder der Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2) mehr direkt durch die Schule eingeleitet werden können. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache können die Verfahren in Ausnahmefällen durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Kinder, bei denen die Vermutung eines Förderschwerpunktes besteht, verbleiben als Regelkinder an den Schulen, an denen sie angemeldet sind und werden dort individuell präventiv gefördert.
Außerdem werden noch Veränderungen der Anmeldezahlen erwartet, z. B. durch die Integration der geflüchteten Kinder und Zuzüge. Dabei wird die geltende Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse berücksichtigt.
Anmerkung zur Anlage:
Durch das Meldeamt wurden im Sommer 2023 insgesamt 2084 Kinder für den Geburtenzeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 gemeldet. Dazu kommen die Rückstellungen i. H. v. 76 Kinder aus dem vorherigen Anmeldeverfahren, so dass insgesamt 2160 Kinder für das Einschulungsverfahren angemeldet werden müssten. Schwankungen durch Zu- und Wegzüge, laufende AOSF-Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf und Rückstellungsverfahren sind bisher unberücksichtigt. In der Stadtmitte ist die Schulplatzsituation nach wie vor angespannt. Dies wird bei den weiteren Überlegungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Schulplätzen berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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