Antrag auf Sachdarstellung - A/17/5134

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Beratungsfolge

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung zum Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienangebote im Offenen Ganztag wurde angeregt, eine Staffelung der Beiträge auf Basis der jeweiligen Einkünfte vorzunehmen. Dies sei nicht möglich begründete die Verwaltung, da eine Prüfung der Einkünfte für alle Teilnehmer*innen nötig sei und so ein erhöhter Personalaufwand bzw. zusätzliche Personalkosten generiert werden.

 

Da die Ferienangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) allerdings für Schüler*innen der OGS konzipiert sind und die Beiträge der OGS bereits nach Satzung (Bezug: B/16/2665-01 und B/16/4313-01) nach Einkünften gestaffelt sind, stellt sich folgende Frage:

Warum ist eine Übernahme der Daten für dieselben Teilnehmer*innen aus der im OGS-Bereich vorhanden bereits geprüften Einordnung in einer weiteren gestaffelten Elternbeitragstabelle für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienangebote im Offenen Ganztag technisch nicht möglich und bedarf einer erneuten Einzelprüfung aller Teilnehmer*innen? 

 

Daher bitten wir um eine Erläuterung, warum eine Einzelprüfung wiederholt werden muss bzw. welche digitale Infrastruktur der Stadt Oberhausen für einen solch einfach wirkenden Datentransfer fehlt.

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