Beschlussvorlage - B/17/5015
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegsituation und Querung auf dem Rechenacker
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Dr. Palotz, Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen; Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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24.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Verbreiterung des vorhandenen Gehweges auf dem Rechenacker, sowie die Anlage einer Querungsstelle mit einem dazugehörigen Gehweg.
Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 34.200 € (brutto) geschätzt und werden für das Haushaltsjahr 2025 bei Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 522100 – Aufwendungen für Unterhaltung Infrastrukturvermögen angemeldet.
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat die Verwaltung damit beauftragt zu überprüfen, ob die Verkehrssituation für Fußgänger, besonders Schüler, auf dem Rechenacker im Bereich der städtischen Kindertagesstätte und Grundschule optimiert werden kann. Dabei sollen eine mögliche Querungsstelle und die Verbesserung der Gehwege geprüft werden.
Die Situation wurde vor Ort begutachtet und geprüft. Zwischen der Laufbahn und den Parkplätzen, die sich in Längsaufstellung neben der Fahrbahn befinden, verläuft ein Gehweg von dem Fußgängerüberweg der Fritz-Giga-Straße bis hin zur Keltenstraße. Dieser Gehweg führt direkt zum Eingang der Schule und ist dementsprechend für den Schulweg von hoher Bedeutung. Auf der gesamten Länge von etwa 145 m besitzt der Gehweg eine Breite von etwa 1,00 m. Dabei ist zu beachten, dass der Gehweg unmittelbar an den Aufstellflächen der längsparkenden Fahrzeuge verläuft, sodass ein Öffnen der Beifahrertüre dazu führt, dass der gesamte Gehweg blockiert wird. Dementsprechend ist es notwendig, die Breite des Gehweges anzupassen. Zwischen der Laufbahn und dem Gehweg befindet sich ein Grünstreifen, der keinen nennenswerten Bewuchs aufweist. Die Planung sieht vor, dass ein Teil dieser Grünfläche genutzt wird, um die Gehwegbreite von 1,00 auf 1,80 m zu erhöhen. Dies sorgt für einen sichereren Schulweg und eine deutliche Erhöhung der Barrierefreiheit. Diese Fläche gehört zum öffentlichen Raum und kann dementsprechend genutzt werden.
Nördlich des Knotenpunktes Rechenacker / Keltenstraße befinden sich zwei gegenüberliegende Bushaltestellen auf dem Rechenacker. Diese Haltestellen werden von den Schülerinnen und Schülern genutzt. Zwar befindet sich der Rechenacker in einer Tempo-30-Zone, allerdings ist die Fahrbahn sehr geradlinig und verfügt über keine baulichen Elemente, die die Geschwindigkeit reduzieren. Bäume und parkende Fahrzeuge verschlechtern die Sichtverhältnisse, sodass ein sicheres Queren von der westlichen Seite der Straße zur Schule hin erschwert wird.
Um diese Situation zu verbessern, sieht die Planung der Verwaltung vor, eine Querungsstelle auf dem Rechenacker einzurichten. Diese soll sich zwischen dem Ende der Längsparkstände und dem Knotenpunkt Keltenstraße / Rechenacker befinden. Auf der östlichen Seite kann diese direkt an den vorhandenen Gehweg, der verbreitert werden soll, angeschlossen werden. Auf der westlichen Seite muss ein neuer, etwa 15 m langer und 1,80 m breiter Gehweg hergestellt werden, der an den Bestand hinter der unbefestigten Fläche, der zum Parken genutzt wird, anschließt. Für die Querungsstelle ist es vorgesehen, einen vorgezogenen Seitenraum baulich herzustellen, der die Fahrbahn punktuell auf 4,50 m einengt. Somit werden die querenden Fußgänger besser erkennbar und gleichzeitig wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf dem Rechenacker reduziert, was zu einer Steigerung der Sicherheit beiträgt. Es ist außerdem vorgesehen, die Querungsstelle mit einer Breite von 3,50 m ab Fußgängerüberweg mit den Verkehrszeichen 293 StVO und 350 StVO anzuordnen.
Da der neuangelegte Fußgängerweg durch eine Fläche führt, die aktuell zum Parken genutzt wird, ist es sinnvoll, diesen mit Sperrpfosten abzugrenzen, damit er nicht von Fahrzeugen gequert wird. Um die Nutzbarkeit dieser Fläche weiterhin zu gewährleisten, sollen Sperrpfosten entfernt werden, die sich in einer Zufahrt gegenüber der Keltenstraße befinden. Somit kann die Fläche weiterhin beidseitig vom Gehweg zum Parken genutzt werden, ohne das ein Konflikt mit Fußgängern entsteht.
Die gesamte Planung kann dem angehängten Plan entnommen werden.
Für die Maßnahme auf dem Rechenacker, welche die Erweiterung der Gehwege und das Einrichten eines Fußgängerüberweges beinhaltet, werden die Kosten auf etwa 34.200 € brutto geschätzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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9,7 MB
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