Berichtsvorlage - M/17/5111

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Beratungsfolge

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Bezug

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Sachverhalt

Ausgangslage:

Im Zuge des Wirksamkeitsdialoges mit den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde bei Kindern und Jugendlichen ein intensiver Bedarf in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Demokratiebildung festgestellt. Der Bedarf wurde u.a. im Tätigkeitsbericht für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2022 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2021 - 2025 (Drucksache M/17/3808-01) dokumentiert.

Dem entsprechend stand der Fachbereich Jugendförderung im Austausch mit unterschiedlichsten Akteur*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, dem Bereich Gesundheit, dem Bereich Sport, dem Kommunalen Integrationszentrum und weiteren Bereichen der Stadtverwaltung sowie der Tafel. Um hier eine bedarfsgerechte Lösung zu finden und eine Finanzierung sicherzustellen, wurde sich mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten auseinandergesetzt. Das Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert“ erschien hier als geeignet, da es sich mit niederschwelligen Angeboten mit dem Schwerpunkt „Vielfalt im Kontext von Flucht und Migration“ beschäftigt.

Eine endgültige Ausschreibung des Landesprogramms ist im Dezember 2023 ergangen. Nach Rücksprache mit den Vertreter*innen des LVRs, welche das Förderprogramm betreuen, wurde sich für die Erstbeantragung auf einen kleineren Antrag geeinigt. Somit wurde zunächst nur eine Beantragung im Bereich der Fördersäule II Demokratiebildung, politische Bildung, Wertedialog gestellt. Es bedarf zur Beantragung des Förderprogramms eines gesamtstädtischen Konzeptes mit einzelnen Projekten durch Kooperationspartner*innen. (siehe Anlage 1)

 

Vorgehensweise:

Im Dezember 2023 fand ein verwaltungsinterner Runder Tisch (Bereiche: Sport, Gleichstellung, KI, Beratung, Erzieherische Jugendhilfe, Gesundheit, Sozialplanung, NRWeltoffen) statt, um das Programm vorzustellen und die Bereitschaft zur Mitarbeit einzuholen.

Dazu erging zunächst eine schriftliche Information an die AG § 78 Jugendhilfeplanung und ein Interessensbekundungsverfahren an Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Am 15.Januar 2024 wurde fristgerecht ein Antrag auf Förderung gestellt.

Im Februar und März 2024 wurden die Facharbeitskreise Nord, Süd und Mobile Arbeit/Streetwork, die Facharbeitsgruppe Jugend und die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 Jugendhilfeplanung über die konzeptionelle Umsetzung und den Sachstand informiert.

 

Konzeptionelle Umsetzung:

Um zunächst einmal den o.g. Bedarf in Oberhausen decken zu können, wurde gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteur*innen ein erstes Konzept mit Projekten durch Kooperationspartner*innen erstellt. Durch die freien Träger der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden 10 Projekte zu den oben genannten Thematiken eingereicht. Zwei städtische Projekte konnten zudem entwickelt werden. Um eine konstruktive und fundierte Durch- und Weiterführung sicher zu stellen, ist durch die Jugendpflege ein gesamtstädtisches Konzept entwickelt worden, mit zwei Fortbildungsveranstaltungen, der Entwicklung einer digitalen Plattform, Entstehungen und Weiterentwicklungen von Netzwerkstrukturen und Evaluationen aller Projekte.

Eine konzeptionelle Weiterentwicklung und Erweiterung ist innerhalb des Förderprogramms wünschenswert und vorgesehen.

 

Momentaner Sachstand:

Das Land hat die Mittel im Projekttopf um 36% gekürzt, sodass die Stadt Oberhausen aufgefordert wurde, den Projektantrag um diesen Prozentsatz abzusenken, was aktuell vollzogen wurde. Ein Bewilligungsbescheid (siehe Anlage 2) liegt seit April vor und eine Umsetzung mit den Akteur*innen wird initiiert.

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Anlagen

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