Berichtsvorlage - M/17/5096
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht der Erzieherischen Hilfen 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Petra Kerger
- Verantwortung:
- Herr Nebel, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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18.04.2024
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Sachverhalt
1. Ausgangslage
Ergänzend zu den regelmäßig vorgestellten Quartalsberichten für die Hilfen zur Erziehung, soll dieser Bericht das Jahr 2023 abschließend darstellen. Allerdings zeigt die Erfahrung der Vorjahre, dass sich sowohl die Ergebnisse der einzelnen Aufträge und Sachkonten sowie das Gesamtergebnis, aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. verspätete Rechnungsstellung, Rückbuchungen, etc.) noch geringfügig ändern kann.
Alle Daten beziehen sich auf die Transferleistungen, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Träger erbracht und über LoGoData zahlbar gemacht wurden.
2. Aufbau des Jahresberichts
Grundsätzlich finden sich in diesem Bericht Daten zum Berichtsjahr 2023. An einigen Stellen wird jedoch auch Bezug auf die Vorjahre genommen (5-Jahres-Kostenentwicklung). Die genannten Paragrafen beziehen sich alle auf das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Neben einer detaillierten Übersicht über die Transferaufwendungen im Fachbereich Erzieherische Hilfen wird im vorliegenden Bericht auch eine Betrachtung sowohl der fiskalischen Entwicklungen für das Jahr 2023 vorgenommen, als auch die inhaltlichen Entwicklungen nach aktuellem Stand betrachtet.
3. Datengrundlage
Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren LoGoData (Modul „Wirtschaftliche Jugendhilfe“) ermittelt.
Erhoben wurden die Daten für das Jahr 2023 am 19.03.2024.
4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtausgaben im Verhältnis zu den Fallzahlen in den letzten fünf Jahren
In der Fortschreibung des Jahresberichtes aus 2022 lässt sich eine deutliche Steigerung der Ausgaben feststellen. Während im Vorjahr (2022) eine Ausgabenreduzierung zum Vorjahr von rund 0,5 Millionen Euro (-0,9 %) ausgewiesen war, gibt es im zurückliegenden Jahr eine Ausgabensteigerung von 2022 nach 2023 von rund 3.870.000 Euro (+7,4 %) über alle Hilfen inklusive der Ausgaben für die UMA.
Betrachtet man gleichzeitig die Entwicklung der Hilfemaßnahmen im gleichen Zeitraum, wird schnell deutlich, dass bei entsprechendem Rückgang der Anzahl der Maßnahmen in 2021 zu 2022 die Differenz minus 36 Fälle (-1,4%) ausmacht, im Verhältnis von 2022 zu 2023 die Steigerung plus 59 Fälle (+2,4%) ausmacht.
Das heißt, dass die Kosten überproportional zur Anzahl der eingesetzten Hilfsmaßnahmen steigen. Hier wird zum einen der Nach-Corona-Effekt sichtbar und zum anderen aber die Entwicklung der Kosten durch die Inflation des letzten Jahres deutlich, die sich aktuell noch weiter fortsetzt.
Noch deutlicher wird die oben beschriebene Entwicklung in der nachfolgenden grafischen Darstellung:
5. Übersicht über das Jahr 2023
Wie bereits in den bisherigen Quartalsberichten 2023 ausgeführt, ist das zurückliegende Haushaltsjahr nur noch insofern durch pandemiebedingte Effekte geprägt, indem es sich im Nachholbedarf der Klientinnen und Klienten an Hilfemaßnahmen verdeutlicht.
Dazu kamen und kommen nach wie vor, durch die aus der Kriegssituation in Europa und der daraus resultierenden Fluchtbewegung weiterhin schwer kalkulierbare Haushaltsrisiken dazu.
6. fiskalische Betrachtung des Gesamtjahres 2023
Sachkonto 533167 Allgemeine Förderung in der Familie
Sachkonto 533134 Sonstige Leistungen der Jugendhilfe
Sachkonto 533136 Ambulante Hilfen Minderjährige
Sachkonto 533133 teilstationäre Hilfen Minderjährige
Sachkonto 533220 stationäre Hilfen
Sachkonto 533132 Eingliederungshilfe
Sachkonto 533120 HzE-Leistungen für junge Volljährige gem. §41
Sachkonto 531800 sachfremde Leistungen aus dem SGB IX
7. inhaltliche Betrachtungen zum Berichtsjahr 2023
Aus haushälterischer Perspektive ist positiv zu vermerken, dass es auch in diesem Jahr wieder gelungen ist, dass in der Haushaltsplanung gesetzte „Budget“ nicht zu überschreiten, sondern fast punktgenau im geplanten Rahmen gelandet zu sein. Die nicht kalkulierbaren Risiken durch die Versorgung von Menschen mit Fluchthintergrund werden bei dieser Betrachtung vernachlässigt, da diese bereits durch die unterjährig beantragte und in Anspruch genommene überplanmäßige Haushaltserweiterung und die ausstehende Kostenerstattung, insbesondere für die UMA, annähernd auf der Einnahmeseite ausgeglichen werden kann.
8. Fazit und Ausblick 2024
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass uns im letzten Jahr zwei andere Themen massiv beschäftigt haben und auch weiterhin beschäftigen werden.
Da ist zum einen die angespannte Personalsituation im Fachbereich und im gesamten Bereich zu nennen. Nach dem es inzwischen gelungen ist, die Personalsituation auf der Sachbearbeiterebene in den Regionalteams zu stabilisieren (aktuell gibt es eine durchschnittliche Vakanz von ca. 2 Stellen pro Team), ergeben sich auch Personalengpässe auf anderen Ebenen.
Dazu gilt es, nach wie vor, dem anhaltenden Druck auf den Arbeitsmarkt und dem damit verbundenen massiv fortschreitenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dies trifft nicht nur die öffentliche Jugendhilfe, sondern natürlich gleichermaßen alle unsere Kooperationspartner in der freien Jugendhilfe, sowohl im stationären Bereich als auch bei den ambulanten Hilfsangeboten.
„Wir wissen, was die Kinder und deren Eltern an Unterstützung bedürfen, aber können dies häufig nicht in der geeigneten Art und Weise umsetzen.“
Dieser zweite zentrale Aspekt, der die Kolleginnen und Kollegen in den Teams beschäftigt, ist mehr denn je eine angemessene und passgenaue Hilfe für unsere Klienten zu organisieren. Leider ist der Jugendhilfemarkt, sowohl auf der lokalen Ebene, als auch auf Landes- oder bundesweiter Ebene immer noch nicht auskömmlich mit entsprechenden Angeboten ausgestattet. Die Mitarbeitenden verbringen viel Zeit mit der Suche nach geeigneten Angeboten und müssen hierzu leider allzu oft auch überörtliche Angebote in Anspruch nehmen, wenn es überhaupt gelingt, die „im Einzelfall passende Hilfe“ zu finden. Es fehlen insbesondere passende stationäre Angebote, wie Erziehungsstellen und Pflegefamilien oder auch intensiv-pädagogische Maßnahmen im direkten Wohnumfeld. Nach wie vor ist es so, dass der überwiegende Teil der stationären Hilfsangebote überörtlich eingekauft werden muss.
Neben diesem strapazierten Jugendhilfemarkt ist zunehmend auch die weitere unterstützende Hilfe-Infrastruktur kritisch. Überfüllte Kinderarztpraxen und lange Wartelisten bei den niedergelassenen Therapeuten sind inzwischen leider Standard. Dann wächst natürlich außerdem der Druck auf Eltern aufgrund der angespannten Situation bei den Kinderbetreuungssystemen. All dies führt mittel- und langfristig zu weiteren Überforderungen bei Eltern und deren Kindern in der städtischen Gesellschaft auch hier vor Ort.
Resultierend aus dieser Analyse sind weitere Maßnahmen und Zielplanungen im Fachbereich zu entwickeln und umzusetzen. Das selbstgesetzte Ziel: „Kostensenkung und langfristig die Vermeidung von Hilfen zur Erziehung“ durch den Ausbau bereits vorhandener Kooperationen und der erweiterten Nutzung von fachbereichs- bzw. jugendhilfeübergreifenden Angeboten aus anderen Rechtskreisen, hat weiterhin oberste Priorität. In diesem Zusammenhang sind die präventiven und niedrigschwelligen Zugänge zu Hilfen dringend auszubauen.
Abschließend lässt sich wiederum festhalten, dass die Herausforderungen auch im zurückliegenden Haushaltsjahr wieder immens waren, aber die Strukturen sich nach und nach stabil weiterentwickeln, was ohne das Engagement jeder Einzelnen und jedes Einzelnen im Gesamtteam der Erzieherischen Hilfen nicht zu realisieren gewesen wäre.
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
