Beschlussvorlage - B/16/1063-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Steinbrinkstraße von Hildegard- bis Hospitalstraßehier: Umschichtung von Finanzmitteln
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Klockhaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.08.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, außerplanmäßig Mittel für die Baumaßnahme „Ausbau der Steinbrinkstraße von Hildegard- bis Hospitalstraße“ wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Investitionsmaß-BezeichnungFinanz-BezeichnungBetrag in EUR
nahmeposition
560012010108400Steinbrinkstr.785200Anlage im Bau-165.000,00
von Hildegard-Tiefbaumaß-
bis Hospitalstr.nahmen
Deckungsvorschlag
Mehreinzahlung in entsprechender Höhe bei o. g. Investitionsmaßnahme bei Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land.
Sachverhalt
Begründung
Die Haltestelle „Hagelkreuz“ befindet sich auf der Steinbrinkstraße zwischen Hildegard- und Hospitalstraße und ist eine stark frequentierte Umsteigehaltestelle sowie Ein- und Ausstiegshaltestelle für den Schülerverkehr der zwei naheliegenden Gymnasien. Da die Haltestelle bisher nicht niederflurgerecht ausgebaut war, wurde sie in das Haltestellenprogramm aufgenommen. Auf Grund der Höhenlage der Haltestelle musste auch die Steinbrinkstraße zwischen der Hildegardstraße und Hospitalstraße komplett erneuert werden. Es erfolgte eine Kostenaufteilung zwischen der Stadt Oberhausen (Abschnitt 1, östlichen Straßen- und Gehwegseite in Höhe von 273.073,69 EUR) und der Stadtwerke Oberhausen GmbH (Abschnitt 2, westlichen Gehwegseite und Haltestellenbereich) in Höhe von 54.838,25 EUR).
Der Auftragsvergabe zum Ausbau der Steinbrinkstraße von Hildegard- bis Hospitalstraße wurde vom Oberbürgermeister Herrn Wehling und dem Ratsmitglied Runkler per Dringlichkeitsentscheidung am 17.07. bzw. 21.07.2014 zugestimmt (konsumtives Budget). Die o. g. Baumaßnahme wurde im Jahre 2014 durchgeführt, jedoch noch nicht schlussgerechnet.
Die Ursprungsplanung sah vor, den städtischen Anteil aus Zuwendungen nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) –Aufgabenträgerpauschale zu finanzieren. Die Zuwendungen werden ohne vorherige Antragstellung bewilligt und sind für eigene Zwecke des ÖPNV bestimmt.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass es sich bei den durchgeführten Arbeiten nicht um Erhaltungsaufwand handelt, sondern um Herstellungskosten. Somit handelt es sich hier um eine aktivierbare Maßnahme, die damit zwingend im entsprechenden Teilfinanzplan abzubilden ist.
Die Baumaßnahme wurde ursprünglich als konsumtive Maßnahme geplant und gewertet. Die konsumtiven Mittel des Jahres 2015 in Höhe von ca. 165.000,00 EUR werden nicht benötigt, da diese definitiv investiv anfallen. Daher ist der bisher konsumtiv veranschlagte Aufwandsbetrag investiv außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Gleicher Sachverhalt gilt für die konsumtiven Erträge.
Die bisher konsumtiv veranschlagten Mittel in Höhe von 161.514,95 EUR sind auf 0 EUR zu reduzieren. Durch diese Umschichtung ist die Aktivierung im Anlagevermögen möglich.
Die anteiligen Beträge für das Vorjahr 2014 können aufgrund des Abschlusses der Haushaltsrechnung nur noch per Sachkontenbuchung bilanztechnisch entsprechend korrigiert werden.
Die internen Veränderungen im Haushalt haben keinen Einfluss auf die Bezuschussung und sind daher lediglich Verschiebungen im Rahmen der Zuschussmaßnahme. Die Gesamtkosten der Maßnahme bleiben unverändert und diese Mittelumschichtung erfolgt somit nur zum ordnungsgemäßen haushaltsrechtlichen sowie tatsächlichen Abschluss des Gesamtprojektes.
