Beschlussvorlage - B/16/1014-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Klaus Wehling und dem Ratsmitglied Christian Benter am 26.06.2015 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Klaus Wehling, und das Ratsmitglied Benter gem. § 60 Abs. 2, S. 1 GO NW folgende Entscheidung:

 

Die Verwaltung erhält die Legitimation zur Einrichtung von fünf Planstellen im Fachbereich 3‑1‑40/Erzieherische Hilfen als Reaktion auf die 35 Überlastungsanzeigen der dort beschäftigten Mitarbeiter/innen. Diese Planstellen sind mit Dipl.-Sozialarbeiter/innen, Dipl.-Sozialpädagoginnen/‑pädagogen, zunächst im Rahmen von auf zwei Jahre zu befristenden Arbeitsverträgen, zu besetzen (Personalkosten 338.500,00 Euro/ p. a.).“

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Von 35 Mitarbeitern/innen des Fachbereichs 3-1-40/Erzieherische Hilfen wurden dem Oberbürger­meister Überlastungsanzeigen, datiert zwischen dem 28.05.2015 und dem 01.06.2015, zugesandt.

Tenor der Überlastungsanzeigen ist der Hinweis auf das Missverhältnis zwischen aktueller Personal­ausstattung und Fallzahlaufkommen innerhalb des Aufgabengebietes Erzieherische Hilfen.

 

 

Im Einzelnen:

 

Die Mitarbeiter/innen haben folgende Schwerpunkttätigkeiten:

 

         Abwendung von Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, staatlich auferlegtes Wächteramt

         Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien

         Einleitung/Steuerung von Hilfen zur Erziehung

         Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren

         Prävention Netzwerkarbeit

 

Aufgrund der immer komplexer werdenden Problematik in vielen Familien, mit der Konsequenz, dass parallel mehrere Hilfen zur Erziehung in einer Familie anzuwenden sind, steigt auch die Arbeitsintensi­tät und somit die pro Fall aufzubringende Arbeitszeit.

Dadurch kann eine qualifizierte Sicherstellung der Pflichtaufgaben der Jugendhilfe unter den derzeiti­gen Bedingungen nicht erfolgen.

Dies führt, ohne Gegensteuerung, zwangsläufig zu einer Kostensteigerung im Bereich der Jugendhilfe.

Des Weiteren steigt die Zahl von überlastungsbedingten Fehleinschätzungen mit der Folge von psychi­schen und physischen Schäden von Kindern und Jugendlichen.

Auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern/innen sollte nicht außer Acht gelassen werden. Durch die enorme Überlastung kommt es zu erheblichen Ausfällen und die Mitarbei­ter/innen beklagen eine Belastung ihrer Regenerationszeit und sind dem ständigen Druck nicht mehr gewachsen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt definiert in Konsequenz einen landesweiten Mittelwert, bezogen auf den Fallschlüssel, von 1:35.

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung durch die Firma Con_sens wurde dieser Fallschlüssel auch bei der Stellenbemessung zugrunde gelegt.

 

Hieraus ergibt sich hinsichtlich der Personalbemessung Folgendes:

 

Fallzahl Stand 30.04.20152332

Fallschlüssel    35

 

Planstellen-Sollger.      67,0

 

Die derzeitige Planstellenausstattung im Aufgabengebiet „Erzieherische Hilfen“ umfasst 62,0 Planstel­len, sodass zur Gewährleistung einer sich am landesweiten Mittelwert orientierenden Personal­ausstattung eine Aufstockung um 5,0 Planstellen erforderlich ist.

 

Vor dem Hintergrund der geschilderten Problemstellung und der darüber hinaus möglichen Auswirkun­gen auf die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien konnte nicht bis zur nächsten Ratssitzung am 14.09.2015 gewartet werden.

 

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