Beschlussvorlage - B/17/5006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderung zur
    Neuaufnahme von Organisationen und Einrichtungen zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 folgende,
    von den jeweiligen Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden schriftlich benannten
    Vertreterinnen und Vertreter, zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats
    für Menschen mit Behinderung:

 

Organisation/Einrichtung

Mitglied 

stellvertretendes Mitglied

Berufsförderungswerk

Andrea Ceylan

für

Jürgen Macht

Anna Bertram

für

Andrea Ceylan

Club Behinderter und Ihrer Freunde

N.N.

für

Michael Strunk

 

FRIEDENSDORF international

N. N.

für

Myriam Günzke

Claudia Peppmüller

Lebenshilfe- Frauenbeauftragte

in Werkstätten

Susanne Höch

N. N.

für

Carina Lieth

Malteser Hilfsdienst

N. N.

für

Burchard Petras

 

Turn- und Sportverein Alstaden 1887/97 e. V.

Arno Zillich

für

Vanessa Schöps

N. N.

für

Arno Zillich

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Neuaufnahme in den Beirat für Menschen mit Behinderung ist im §2 Abs. 3 und 4 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 geregelt:

„Die Vertreterinnen und Vertreter der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Rat der Stadt Oberhausen von den jeweiligen Organisationen und Einrichtungen schriftlich zu benennen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen kann weitere Beiratsmitglieder bestellen, die nicht einer der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen angehören müssen. Der Beirat kann dem Rat der Stadt Vorschläge für die Bestellung weiterer Beiratsmitglieder unterbreiten; an die Vorschläge des Beirates ist der Rat der Stadt nicht gebunden.“

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Anlagen

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