26.08.2015 - 3.1 Anerkennung (gemäß § 75 SGB VIII) von "Europa b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 26.08.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Verein „Europa bewegen e.V“. mit Sitz in Oberhausen, erhält die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sind der § 75 SGB VIII und die Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden.
Beschluss
Beschluss
Der Verein „Europa bewegen e.V“. mit Sitz in Oberhausen, erhält die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sind der § 75 SGB VIII und die Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden.
Anlagen zur Vorlage
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