18.05.2015 - 17.2.1 Ergänzungsantrag zu der Vorlage A/16/0856-01 d...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

OB Wehling weist darauf hin, dass die CDU- Fraktion ihren Änderungsantrag zum GMVA-Urteil im Hinblick auf die Kündigungsfrist modifiziert hat. Die Bürgerliste Oberhausen hat kurzfristig am heutigen Tag einen Antrag eingereicht. Dieser bezieht sich auf den Ursprungsantrag der Koalition. Er ergänzt den Beschlussvorschlag um den Satz: Diese Rückerstattung erfolgt unter Auszahlung der Zinsen an alle Betroffenen.

An der intensiven Diskussion beteiligten sich Stadtv. Schranz, 1. Beig. und StK. Tsalastras, Stadtv. Große Brömer, Beig. Motschull, Stadtv. Koch, Stadtv. Nowak, Stadtv. Karschti und Frau Stadtv. Boos.

Stadtv. Schranz kommentiert das Urteil dahingehend, dass der 27. April ein guter Tag für die Oberhausener BürgerInnen war, auf den man mehr als neun Jahre gewartet hat. Alle Versuche, die Rechte der Bürger zu unterlaufen, sind gescheitert. Er fordert nunmehr eine dauerhafte Senkung der Müllgebühren Die neue Gesellschaftsstruktur, durch welche das kommunale Preisrecht unterlaufen werden sollte, ist gescheitert. Vielmehr sollte über die Möglichkeit einer Rückabwicklung nachgedacht werden. Möglicherweise bedeutet das einige schwierige Jahre für das Unternehmen. Er stellt klar, dass die CDU-Fraktion aber auf keinen Fall möchte, dass die GMVA in die Insolvenz gerät. Auch ist es nach seiner Auffassung nicht der richtige Weg, jetzt mit Remondis über die Zukunft der WBO zu verhandeln ohne dabei den Handlungsbedarf zur GMVA einzubeziehen. Vielmehr sollten die Verhandlungen im Hinblick auf die WBO ausgesetzt werden, bis über die Zukunft der GMVA entschieden worden ist.

1. Beig. und StK. Tsalastras greift das Thema: Übersicht der Rückzahlungsansprüche im Vergleich zu den gebildeten Rückstellungen auf, die in dem Antrag der CDU-Fraktion erbeten wird. Die Rückstellungen sind transparent im Haushalt dargestellt. Allerdings konnten bisher die Rückzahlungsansprüche noch nicht ermittelt werden, denn der zu Grunde zu legende Verbrennungspreis ist noch nicht bekannt.

Für Stadtv. Große Brömer ist die Stadt diejenige, die geschädigt wurde, und zwar von der GMVA aufgrund des Verbrennungspreises. Man hat Rechtssicherheit angestrebt. Diese liegt nun vor. In jedem Falle soll und kann die Stadt auf dieser Grundlage ihre Forderung gegenüber der Müllverbrennungsanlage geltend machen. Das Unternehmen soll jedoch keinesfalls in die Insolvenz getrieben werden. Diese Verantwortung hat man schon alleine gegenüber den Beschäftigten der GMVA. Wer allerdings glaubt, diese Angelegenheit ist eine Verhandlungsbasis für Gespräche im Hinblick auf die WBO, der vermischt Dinge, die nicht der Entwicklung der WBO dienlich sind. Das hat mit dieser Problematik nichts zu tun.

Beig. Motschull teilt mit, dass die Stadt Oberhausen mit dem zuständigen Senat beim OVG Kontakt aufgenommen hat. Das Urteil wurde noch nicht abgefasst. Deshalb liegt der Stadt Duisburg das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen noch nicht vor. Sobald das geschehen ist, wird die Stadt Oberhausen einen richterlichen Hinweis erhalten, der besagt, dass in dem Oberhausener Verfahren ähnlich entschieden wird. Dann wird man die Anträge auf Zulassung der Berufung zurücknehmen. Erst dann können entsprechende Ansprüche gegenüber der GMVA geltend gemacht werden. Das Urteil bezieht sich auf das Jahr 2012. Es kann jedoch auf das Jahr 2013 erstreckt werden, weil zu diesem Zeitpunkt keine andere rechtliche Bewertung gegeben war. Darauf bezieht sich auch die Ankündigung, dass dann, wenn die Ergebnisse der Gebührenberechnung vorliegen, die Müllgebühren für Jahre 2012 und 2013 neu berechnet und zurückgezahlt werden können. Für 2014 liegt die Überprüfung der Berechnung dem OVG in Münster vor was die Bemessungsgrundlage der Preise pro Tonne und die Rechtskonstruktion anbelangt. Deshalb sind zum jetzigen Zeitpunkt Verhandlungen zur Rückabwicklung unmöglich, da es noch kein Urteil und damit keine Rechtssicherheit gibt, wie dieses Konstrukt bewertet wird.

Was die Vertragsverhandlungen zur Zukunftsausrichtung der WBO anbelangt, so handelt es sich dabei um ein gutes Ergebnis. Eine Vermischung der Verhandlungen ist für ihn nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich um völlig unterschiedliche Aufgabengebiete.

Stadtv. Koch sprach von einer „Abzocke der Bürgerinnen und Bürger". Der wichtige Bereich „Müllentsorgung", der zur Daseinsvorsorge gehört, darf nicht einem privaten Unternehmen überlassen werden. Darum sollten die GMVA und auch die WBO wieder rekommunalisiert werden. Die Anteile des privaten Entsorgers müssten aufgekauft werden.

Stadtv. Nowak hinterfragt die Bedeutung des Wortes „unverzüglich".

Beig. Motschull beantwortet die Frage unter Hinweis auf § 121 Abs.1 BGB mit „ohne schuldhaftes Zögern". Das bedeutet, es müssen Voraussetzungen gegeben sein, die zum Handeln zwingen bzw. dieses ermöglichen.

Stadtv. Karschti hält den 27.04. für einen gerechten Tag und befürwortet auch die Berücksichtigung der Zinsen. Was hat dazu geführt, dass die BürgerInnen zu hohe Müllgebühren zahlen? Die Ziele der Stadt waren jedenfalls andere, als der Blick auf den Bürger und die Bürgerin und die Mitarbeiter der GMVA. Da ist Wiedergutmachung angesagt. Mit Blick auf die WBO spricht er sich zwecks Stärkung der Verhandlungsposition dafür aus, die Verhandlungen nicht zu trennen.

Stadtv. Zimkeit zeigt auf, das es sicherlich richtig ist, den BürgerInnen die zu viel gezahlten Gebühren zu erstatten. Er weist darauf hin, dass es eine ebenso große Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern der GMVA gibt.

Frau Stadtv. Boos spricht ebenfalls über den 27.04. von einem guten Datum, denn das Thema sollte endlich abgeschlossen werden können. Deshalb wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet, der ohne Schnörkel sagt, um was es geht. Die Ergänzungen der CDU sind nach ihrer Auffassungen unnötig.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeister- lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Linke.Liste-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache A/16/ 856-02 ab.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeister- lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Linke.Liste-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen den Ergänzungsantrag der Bürgerliste Oberhausen ab.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss: