22.06.2015 - 33.8 Antrag DIE LINKE.LISTE FraktionSanktionsmorator...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Frau Beig. Münich weist darauf hin, dass das Jobcenter eine eigenständige Behörde ist.

Hier gilt die Ausführung von Gesetzen, d. h. der Rat hat keine Entscheidungskompetenz und das Jobcenter ist an den Beschluss des Rates nicht gebunden. Auf die Frage, wie viele Hilfeempfänger durch Sanktionen obdachlos geworden sind, hat das Job-Center mitteilen lassen, dass darüber keine Kenntnisse vorliegen. Sollte es zu einer solchen Situation kommen, greifen Hilfsmaßnahmen, sodass Obdachlosigkeit nicht eintritt.

Frau Stadtv. Diepenbrock hält Sanktionen für verantwortungslos, denn es trifft Menschen, die sowieso schon am Existenzminimum leben. Bedürftige notfalls hungern zu lassen, ist in einem Sozialstaat undenkbar. Wenn ihnen noch mehr genommen wird, ist das nach ihrer Auffassung mit Art 1 GG (Würde des Menschen) und Art. 12 GG (Berufsfreiheitsgebot) nicht vereinbar. Aus ihrer Sicht dienen Sanktionen lediglich der Kostenentlastung der Job-Center. Als Folge von Disziplinierungen kann es sogar zu höheren Kosten für das Sozialsystem kommen, wenn Menschen durch den Druck unter physische oder psychische Krankheiten leiden.

Frau Stadtv. Marx kann die Äußerungen von Frau Beig. Münich nachvollziehen. Allerdings kann der Rat die Vertreter der Stadt in der Trägerversammlung beauftragen, sich dort für ein solches Memorandum einzusetzen (Textziffer 2 des Beschlussvorschlages).

Frau Beig. Münich bestätigt die Aussage ihrer Vorrednerin. Sie weist aber darauf hin, dass dennoch der Vorrang des Gesetzes bestehen bleibt und das Job-Center sich als eigenständige Behörde nicht über den Vorrang des Gesetzes hinwegsetzen kann.

Beig. Motschull zeigt auf, das es in erster Linie darum geht, eine Entscheidung auf dem Gerichtsweg herbeizuführen, indem das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde. Die Behörde aufzufordern, sich nach einem noch nicht einmal rechtskräftigen Urteil zu richten hält er nicht für möglich.

Frau Stadtv. Marx geht es darum, dass die Sanktionen bis zur rechtskräftigen Entscheidung ausgesetzt werden sollen. Außerdem soll dargelegt werden, wie viele Sanktionen es im letzten Jahr gegeben hat und ob Obdachlosigkeit die Folge war. Sanktionen belasten doch nur die Betroffenen und dadurch erhöht sich die Krankheitsrate.

Frau Stadt. Walther schlägt vor, im Beschlussvorschlag die Textziffer 1 zu streichen.

Beig. Motschull stellt klar, dass man sich hier mit ALG II beschäftigt. Der Rat maße sich an, Ausführungsbestimmungen der Bundesagentur der Sozialgesetzgebung etc. abzuändern im Hinblick auf eine Entscheidung des Sozialgerichtes Gotha. Das geht ihm zu weit.

Stadtv. Karacelik möchte dennoch, dass über den Antrag abgestimmt wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen die Drucksache A/16/0974-01 ab.

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