22.06.2015 - 33.5 Antrag der LINKE.LISTE FraktionSachstandsberich...

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Beratung

OB Wehling hält fest, dass es sich hierbei um einen Antrag auf Aufnahme eines TOP gemäß § 2 der Geschäftsordnung handelt. Dieser Antrag ist erledigt, denn die Verwaltung hat die Fragen unter dem nächsten TOP beantwortet. Eine Beschlussfassung erübrigt sich (siehe auch TOP 33.6 letzter Satz).

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