22.06.2015 - 31.10 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung               mit § 39 Landesplanungsgesetz und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die               Erarbeitung der folgenden Änderungen zum Regionalen               Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung der entsprechenden               Planverfahren:

-21 E (Hammer Straße / Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)

-22 MH (Düsseldorfer Straße / Kassenberg)"

 

 

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Anlagen zur Vorlage