18.06.2015 - 1.5 1. Überplanmäßige Mittelbereitstellung für In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.5
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt,
1.die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen an Schulen im Rahmen des Ausbaus zur Inklusion:
InvestitionsmaßnahmeBezeichnungFinanzpositionBezeichnungBetrag in EUR
140003010100000Inklusion an 785110Anlage im Bau 234.950,00
SchulenHochbau OGM
140003010100000Inklusion an 785120Anlage im Bau 51.580,00
SchulenHochbau Ing.-
Leistung OGM
Deckungsvorschlag:
Im Februar 2015 ist durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen der finanzielle Ausgleich für wesentliche bauliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05. November 2013 für das Schuljahr 2014/2015 (Inklusionspauschale) in Höhe von 286.531,14 EUR vereinnahmt worden.
140003010100000Inklusion an 681100Zuweisungen 286.530
Schulenvom Land
2.folgende Umbaumaßnahmen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg:
a) im Eingangsbereich
b) in der Lehrküche
c) im Treppenhaus, Bauteil A (Einbau eines Liftes)
in Höhe von insgesamt 118.000,00 EUR zzgl. 18.000,00 EUR Honorarkosten vorzunehmen.
Die haushaltsmäßige Abwicklung erfolgt aus dem unter Punkt 1. beschlossenen Gesamtbudget.
Beratung
Auf die zu Beginn der Sitzung von Herrn Driever gestellte Frage, warum die Vorlage im Schulausschuss nur vorberaten wird, antwortet Herr Hinz, dass es sich hierbei um eine rein finanzpolitische Maßnahme handelt und daher der Finanz- und Personalausschuss der zuständige Fachausschuss ist.
Sodann folgt eine Diskussion, an der Herr van den Mond, Frau Stehr und Frau Oberste-Kleinbeck teilnehmen, in der schwerpunktmäßig eine langfristige Planung hinsichtlich der zukünftigen Schullandschaft und den hierfür notwendigen Umbauten gefordert wird.
Frau Stehr meldet Beratungsbedarf für die kommende Sitzung des Schulausschusses an, unter welchen Kriterien Schulen als Orte gemeinsamen Lernens ausgesucht werden.
Hierauf hält Herr Große-Brömer entgegen, dass der Schulausschuss nicht das entscheidende Gremium ist. Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe der Schulaufsicht.
Auf den weiteren Einwand von Herrn Tscharke, über die Auswahl der Schulen im Rahmen der Transparenz zu beraten, sagt Herr Große-Brömer zu, dass dem Schulausschuss zu gegebener Zeit die notwendigen Informationen gegeben werden.
Nach einem abschließenden Hinweis von Herrn Große-Brömer auf den ausschließlichen finanzpolitischen Inhalt der Vorlage, wird diese vom Schulausschuss zur Kenntnis genommen.
