18.05.2015 - 17.9 Antrag der Koalition SPD/DIE GRÜNEN/FDP gem. §4...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Willing-Spielmann signalisiert Zustimmung, sofern der Rückerstattung nichts im Wege steht. Es handelt sich immerhin um eine freiwillige Leistung, die gegenfinanziert werden muss.

Stadtv. Große Brömer empfindet es als gerecht, wenn Eltern für nicht erbrachte Leistungen ihr Geld zurückerhalten.

Stadtv. Goeke schließt sich der Auffassung seiner Vorredner an.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des OB - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf zu prüfen, ob die KTE-Elternbeiträge für die Tage, an denen die Kinder wegen des Streiks nicht betreut wurden, zurückgezahlt werden können.

Im Falle einer positiven Prüfung müsste von der Verwaltung ein entsprechender, möglichst unbürokratischer Erstattungsmodus erarbeitet und umgesetzt werden."

 

 

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