18.05.2015 - 13 Projektaufruf 2015, Förderung von Investitionen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

1. Beig. und StK. Tsalastras macht darauf aufmerksam, dass in der Drucksache angegeben wurde, die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. Deshalb wurde ihm die Vorlage nicht zur Unterschrift vorgelegt. Der Kämmerer hat hingegen festgestellt, dass sehr wohl finanzielle Konsequenzen gegeben sind, da es sich vorliegend um keine 100 % ige, sondern um eine 90 % ige Förderung der Investitionskosten handelt. Der Projektaufruf ist eine sinnvolle Angelegenheit und soll daher zur Verfügung gestellt werden. Er verzichtet auf die Erstellung einer neuen Vorlage.

Das geplante Investitionsvolumen beträgt 2.558.800 €, die voraussichtliche Fördersumme 2.302.920 € (90% der Investitionskosten). Damit verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 255.880 €.

Stadtv. Schranz interessiert, ob es sich bei dem Dachgewächshaus um das gleiche handelt, das OGM-Geschäftsführer Hartmut Schmidt Ende 2014 vorgestellt hat für die untere Marktstraße und komplett finanzieren wollte? Bekommen wir das jetzt zu 90 % bezuschusst? Erfüllen wir die Kriterien (nationale und internationale Wahrnehmbarkeit, deutliche Impulse besonderer Qualitätsanspruch etc.), die der Projektaufruf vorsieht?

Frau Beig. Lauxen bestätigt, dass es sich um das gleiche Projekt handelt und die Stadt Oberhausen erfüllt die Projektanforderungen. Es handelt sich um einen Projektaufruf, der sich speziell an Städtebauprojekte richtet, die von großem finanziellem Aufwand im siebenstelligen Bereich sind. Beim ersten Projektaufruf im Februar 2015 waren die Abstimmungen mit dem Unternehmen Fraunhofer Umsicht noch nicht so weit fortgeschritten, um den Projektaufruf klar zu formulieren. Jetzt hat das Bundesbauministerium kurzfristig die Antragsfrist auf den 20.05.2015 verlängert. Das ist auch der Grund, warum Vorberatungen nicht möglich waren. Die Unterlagen sind komplett zusammengestellt. Bei heutiger Zustimmung durch den Rat kann sich die Stadt Oberhausen bewerben.

Frau Stadtv. Wittmann zeigt der Projektantrag, was in Oberhausen möglich ist. Mit Umsicht wurde ein kompetenter Partner gefunden. Es ist eine unterstützenswerte Chance für Oberhausen, in der Beteiligungskultur weiter zu kommen.

Stadtv. Schranz stellt fest, dass mit einer positiven Beschlussfassung im Rat entschieden wird, dass das Projekt gewünscht ist, ohne dass sich vorher damit ein(e) Bürger/in oder ein politisches Gremium auseinandergesetzt hat. Das hält er bei einem Investitionsvolumen von 2,6 Mio. € für unglücklich.

Frau Beig. Lauxen macht deutlich, dass sich die Förderrichtlinien in den letzten Jahren verändert haben. Es ist bei großen Projekten üblich, eine Skizze einzureichen. Auf Basis der Skizze kommt man in die nächste Auswahl bei der das Projekt präzisiert wird (Techn. Integration, Konzept, Kosten etc.). Da die Frist übermorgen abläuft, sollte die Chance genutzt werden.

Stadtv. Schranz kritisiert nicht das Projekt. Er hätte sich allerdings gewünscht, wenn die BürgerInnen und die Politik in der Zeit vom 23.12.2014 (Presseartikel) bis zum 18.05.2015 über die Maßnahme informiert worden wären.

Für Stadtv. Runkler macht die Diskussion den Unterschied zwischen ernstgemeinter BürgerInnenbeteiligung und BürgerInnenbeteiligung als Oppositionsinstrument deutlich.

Stadtv. Karschti sieht in dem Projekt ebenfalls eine gute Chance für Oberhausen, die genutzt werden sollte.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, sich an dem Projektaufruf zu beteiligen."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=98346&selfaction=print