11.05.2015 - 2.2 BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass über dieses Thema bereits in den 3 Bezirksvertretungen diskutiert worden ist. Im Wesentlichen ging es um die Fragen in dem Fragebogen. Dabei wurden z. B. die Anregungen gegeben, Frage 3 und 4 (Migrationshintergrund) zu vereinfachen sowie Frage 8 (lokalpolitische Themen) zu streichen. Insgesamt ist der Fragebogen ein Vorschlag, wie man zu einer ausgewogenen BürgerInnenbeteiligung kommen könnte. Die Auswertung erfolgt anonym. Bei Bedenken können durch den Bereich Statistik und Wahlen die persönlichen Datenangaben auf der ersten Seite von den weiteren Angaben getrennt werden. Ziel des Arbeitskreises sollte sein, dass möglichst alle Mitglieder zu einer gemeinsamen Lösung finden werden. Dazu bedarf es nach ihrer Überzeugung eines externen Moderators.

              Stadtv. Schranz kritisiert die lange Zeitdauer von der Beschlussfassung im September 2014 bis zur Umsetzung im Jahr 2017. Das Verfahren verläuft ihm zu langsam und spricht nicht für die Ernsthaftigkeit, mit der man Bürgerbeteiligung betreiben möchte. Dabei möchte er nicht den Arbeitskreis kleinreden. Nur mit der Umsetzung sollte nicht bis 2017 gewartet werden.

              Stadtv. Runkler sieht das Vorgehen der Verwaltung als sehr positiv an, sich zunächst gründlich umzusehen, welche Modelle der Bürgerbeteiligung es gibt. Der Vorschlag der Verwaltung legt die Entwicklung der Bürgerbeteiligung mit in die Hand der BürgerInnen. Dem Prozess muss man auch eine gewisse Zeit geben. Das heißt nicht, dass in der Zwischenzeit keine Bürgerbeteiligung stattfindet. Hier geht es um ein Modell der Bürgerbeteiligung, bei dem die Beteiligten in die Entwicklung der Leitlinien eingebunden werden. Im Ergebnis ist spannend, ob der Prozess zu einer qualitativen Verbesserung führt.

              Stadtv. Karschti sieht durchaus das Bemühen der Verwaltung, ein Konzept für Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Dennoch gibt es für ihn einige Kritikpunkte. Dazu gehört, dass Bürgerbeteiligung mehr aus der Bürgerperspektive bewertet werden sollte. Aus der Vorlage ist erkennbar, dass sich eher eine starke Verwaltungsperspektive entwickelt. Ebenfalls kritisiert er, dass nicht unterschieden wird zwischen allgemeinen-, Individual- und Gruppenrechten. In Oberhausen gibt es unterschiedliche Gruppierungen, die ihre Beteiligung in unterschiedlichen Prozessen wiederfinden wollen. Dazu zählen Bürgerinitiativen, aber auch Gruppierungen, die sich mit verschiedenen Themen befassen. Dies sollte Berücksichtigung finden.

              Für Frau Stadtv. Wittmann entsteht Qualität, indem man sich Zeit nimmt. Davon hängt auch das Ergebnis des Prozesses ab. Deshalb ist sie verwundert über die Aussagen ihrer Vorredner zum Thema „Zeitschiene". Sie erkennt auch keine starke Verwaltungsperpektive. Im Gegenteil sieht sie in der Zusammensetzung mit 9 BürgerInnen und 9 Vertretern aus der Politik einen starken Bürgerblick auf die Prozesse. Sie würde sich freuen, wenn nach einer möglichst einstimmigen Beschlussfassung im Rat am 18.05.2015 mit der Maßnahme begonnen werden kann.

              Stadtv. Große Brömer weist darauf hin, dass es Bürgerbeteiligung in der vorgesehenen Form bisher in Oberhausen nicht gegeben hat. Daher ist es interessant zu sehen, wie unterschiedlich die Auffassung dazu ist, was man darunter versteht. Es entsteht der Eindruck, dass unter Bürgerbeteiligung ein Protest gegen die Verwaltung und die Mehrheit im Rat verstanden wird. Das ist nicht zielführend und sollte nicht von der Opposition als Instrument benutzt werden. Stadtv. Große Brömer ist vielmehr daran interessiert, dass Bürgerbeteiligung als politisches Grundprinzip festgeschrieben wird. Bei der Bürgerbeteiligung ist die Abgrenzung zwischen repräsentativer Demokratie und dem Beginn von Bürgerbeteiligung als politisches Willensbildungsinstrument wichtig. Wo liegt die Grenze dazwischen und wer Entscheidet darüber? Welche Themen gehören in ein Beteiligungsverfahren? Diesen Intessenskonflikt soll die Arbeistgruppe herausarbeiten. Dafür bedarf es einer gewissen Zeit.

              Frau Beig. Lauxen nimmt Stellung zum Thema Zeitablauf. Sicherlich hätte man ein für gut befundenes Verfahren einer anderen Kommune abschreiben können. Die Frage ist, passt das auch für Oberhausen? Frau Beig. Lauxen hat sich bewusst Zeit genommen, die vorhandenen Informationen aus den anderen Kommunen mit Blick auf Oberhausen gegeneinander abzuwägen. Fehler, die in anderen Kommunen begangen worden sind, können dadurch vermieden werden. Um zu einem konsensfähigen Leitbild zu kommen, sollte der Arbeitsgruppe die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen, ganz gleich ob das Ganze zwei Monate oder ein Jahr dauert.

              Stadtv. Schranz beantragt, die Entscheidung über die Vorberatung auszusetzen.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache Nr. B/16/0805-01 ohne Votum vorberaten.

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