23.03.2015 - 4 Kompensationsmaßnahmen zum Haushaltssanierungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der in der Anlage aufgeführte Gesamtbetrag für 2017 beträgt 2.383.000,- € und nicht wie in der Vorlage ausgewiesen 2.683.000,- €.

OB Wehling stellt das Einverständnis des Rates fest, gemäß § 1 Abs. 3 aufgrund des zeitlichen Drucks der Bezirksregierung auf die Vorberatung zu verzichten. Stattdessen sind Kenntnisnahmen im nächsten FPA und Hauptausschuss vorgesehen.

Frau Stadtv. Müthing hatte bereits bei der Verabschiedung des Haushalts und des Haushaltssanierungsplans 2015 ff. Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit einiger Maßnahmen. Mit dieser Vermutung sieht sie sich nun durch die Reaktion der Bezirksregierung bestätigt. Als nebulös bezeichnet sie beispielsweise die ab 2016 dauerhaft vorgesehene Einsparung in Höhe von 800.000,- € bei der OGM und von 300.000 € bei der STOAG.

Erster Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Oberhausen und der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die Genehmigung des Haushalssanierungsplans (HSP) 2015 ff. dazu geführt hat, dass ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen notwendig geworden, da sich die Konsolidierungspotentiale bei der Erstellung eines neuen Bildungsplanes und bei der Theaterfusion verschieben werden. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen alle realistisch umsetzbar sind. Im Anschluss an einen heute mehrheitlich zustimmenden Beschluss des Rates wird die Bezirksregierung den Haushalt 2015 genehmigen.

Stadtv. Schranz zeigt auf, dass die Bezirksregierung bereits seit dem Jahr 2012 auf Maßnahmen im HSP hinweist, hinter denen keine Konzepte stehen. Nach seiner Auffassung macht die Verwaltung nun nichts anderes, nämlich Maßnahmen aufnehmen, die nicht zu entsprechenden Einsparungen führen werden.

Erster Beig. und StK. Tsalastras erinnert daran, dass bei den im Jahr 2012 aufgelisteten 260 Haushaltsanierungsmaßnahmen deutlich gemacht worden ist, dass sich dramatische Veränderungen in der Finanzentwicklung ergeben werden. Deshalb wurde seinerzeit mit der Bezirksregierung zum Monitoring ein Ampelsystem vereinbart, das anzeigt, wann Ergänzungsmaßnahmen notwendig sind. Diese Vorgehensweise ist realitätsnah und wird ebenso in anderen Kommunen praktiziert.

Stadtv. Große Brömer macht deutlich, dass es seit 4 Jahren einen genehmigten Haushalt gibt. Damit steht fest, dass die Finanzpolitik des Kämmerers erfolgreich ist. Das ein Nachjustieren stattfinden wird, war von vorne herein klar. An diesen Punkt sind wir gekommen. Es handelt sich um einen harmlosen Katalog von Maßnahmen die jedoch dazu führen, weiter handlungsfähig zu bleiben.

Stadtv. Runkler hält es nicht für klug in einem Maße zu polarisieren, das dem Sachverhalt nicht gerecht wird. Dass eine Fusion des Theaters mit einem anderen Theater im Augenblick nicht erfolgen wird, ist allseits bekannt und hat seine Ursache nicht auf der Oberhausener Seite.

 

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste folgenden Beschluss:

             

              "Der Rat der Stadt beschließt, die in der Anlage aufgeführten               Kompensationsmaßnahmen in den Haushaltssanierungsplan 2016 ff.               (Fortschreibung des Haus­haltssanierungsplans 2015 ff.) aufzunehmen."

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=96864&selfaction=print