23.03.2015 - 8 LAH Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Wehling macht darauf aufmerksam, dass versehentlich unter Punkt 1 der Verwaltungsvorlage in den Zeilen 20-22 die Begründung der Nichtöffentlichkeit nicht gelöscht wurde. Diese Zeilen sind zu streichen.

 

Im Hauptausschuss hat Stadt. Schranz mehrere Fragen zum Thema: LAH gestellt. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde in Abstimmung mit der Geschäftsführung der LAH den Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt am 17.03.2015 übersandt.

Dazu macht OB Wehling einige Anmerkungen:

Mit der Beschlussvorlage soll die Grundlage für eine strategische Neuausrichtung der LAH gelegt werden.

Es soll entschieden werden, welche von drei Szenarien weiter verfolgt wird. Nicht nur die Szenarien mit ihren Vor- und Nachteilen werden in der Drucksache ausführlich dargestellt, es werden auch der Hintergrund der aktuellen Situation und die Rahmenbedingungen eingehend beschrieben. Die Darstellung der Varianten hat die Gesellschaft in enger Absprache mit der Beteiligungsverwaltung erarbeitet. Die im Hauptausschuss gestellten Fragen sind vollständig beantwortet worden.

 

Sobald sich der Rat für eine Ausschreibung des gesamten Betriebes oder nur der Gastronomie entschieden haben wird, werden alle im Antrag der CDU Fraktion gestellten Fragen konkret beantwortet werden können. Das wird dann auf der Grundlage von verbindlichen Angeboten möglich sein und nicht bloß von noch vagen Interessenbekundungen.

 

Unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt Oberhausen und der Erfahrungen mit der Verpachtung der Gastronomie in der Vergangenheit spricht nach Überzeugung der Verwaltung viel dafür, die Verpachtung des Gesamtbetriebes - Variante b - auszuschreiben.

Dabei können die Interessen der Stadt nicht nur in finanzieller Hinsicht - zum Beispiel in Bezug auf Sonderkonditionen für Traditionsveranstaltung - zur Geltung gebracht werden.

Stadtv. Große Brömer schließt aus Kostengründen Alternative a und damit die vollständige Betreibung von Halle und Gastronomie in Eigenregie aus. Alternative b (Übertragung des Gesamtbetriebs auf einen Dritten) und c (Hallenbetreibung in Eigenregie, Gastronomie an Dritten vergeben) sollten ausgeschrieben werden. Für beide Möglichkeiten hält er ein Bieterverfahren für den richtigen Weg. Danach soll eine Entscheidung getroffen werden. Findet man keinen Betreiber für die Halle, ist das Bestreben, wenigsten die Gastronomie zu vergeben. Stadt. Große Bremer betont, dass auch bei einem Gesamtbetrieb der Halle durch einen Dritten die derzeit günstigen Mietkosten für Traditionsvereine mittelfristig nicht erhöht werden dürfen. Ebenfalls nicht stattfinden sollen betriebsbedingte Kündigungen im Konzern Stadt.

Stadtv. Schranz bezweifelt, dass dies durchführbar sein wird. Er kritisierte, dass weder der derzeitige Geschäftsführer Hartmut Schmidt noch der Aufsichtsrat ein Votum abgegeben hätten, welches der drei Szenarien sie befürworten. Der Änderungsantrag der Koalition vollzieht für ihn das Prinzip „wünsch dir was“. Vielmehr geht es darum, eine Strategie für die LAH zu formulieren. Zudem bleibt offen, wie man die Liquiditätslücke von 1,3 Millionen Euro schließen will. An die Idee, die Lücke durch eine Erhöhung der Pacht schließen zu können, glaubt er nicht. Deshalb sollte man sich entsprechenden Sachverstand durch ein externes Beratungsunternehmen holen.

Für Stadtv. Goeke fehlt es ebenfalls an einem Konzept für die LAH. Die Verwaltungsvorlage bemisst die LAH nur nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Er tendiert zu Alternative a, d. h. Veranstaltungs- und Gastronomiebereich sollten in städt. Hand bleiben.

Stadtv. Karacelik beantragt, die beiden Sätze im Beschlussvorschlag des CDU-Antrags getrennt abzustimmen.

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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