23.03.2015 - 7 Neufassung der Zuständigkeitsordnung für die Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Wehling weist darauf hin, dass folgender Satz im § 1 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung durch das Einfügen einer Parenthese eine Klarstellung erhält:

 

„Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der vom Rat gebildeten Ausschüsse werden - unbeschadet der Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Bezirksvertretungen - gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung wie folgt in den Anlagen 1 - 11 dieser Zuständigkeitsordnung geregelt:"

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

„Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der vom Rat gebildeten Ausschüsse werden - unbeschadet der Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Bezirksvertretungen - gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung wie folgt in den Anlagen 1 - 11 dieser Zuständigkeitsordnung geregelt:"

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=96754&selfaction=print