09.02.2015 - 11 Taxen- und Tarifordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Koch hält es für bedenklich, wenn Taxiunternehmen nur bei Zahlung eines Gehalts, das unter dem Mindestlohn liegt, wirtschaftlich überleben können. Krankenfahrten werden nur noch in ganz geringem Umfang von der Krankenkasse bezahlt. Das Taxigewerbe ist ein kleiner, aber unverzichtbarer Teil des ÖPNV. Somit ist es wichtig, das Taxigewerbe an ein ÖPNV-Gesamtkonzept anzupassen.

Stadtv. Blanke versteht nach den Ausführungen seines Vorredners nicht, warum die Linke.Liste im Hauptausschuss gegen die Satzung gestimmt hat.

Stadtv. Flore bedauert es, dass jetzt erst der Mindestlohn im Taxigewerbe gezahlt wird. Er macht darauf aufmerksam, dass die Reglung zunächst für ein Jahr gelten soll. Ein interkommunaler Vergleich war nicht möglich, da das Thema derzeit in sämtlichen Räten behandelt wird.

Für das nächste Jahr wird, wie bereits in Mülheim vorgesehen, eine unabhängige Untersuchung über die Geschäftskosten im Taxigewerbe vllt. sogar gemeinsam mit Mülheim angeregt.

Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass es sich hier um die erste Erhöhung seit 2 Jahren handelt. Ein Aspekt, der sich seitdem geändert hat, ist der Mindestlohn. Das System auf eine neue Grundlage zu stellen, ist der richtige Weg.

Stadtv. Karschti hält den Vergleich mit Mülheim für eine gute Lösung. Es gibt zurzeit noch kein Ergebnis. Deshalb signalisiert er Enthaltung.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und bei Enthaltung des Stadtv. Karschti folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt beigefügte Neufassung der Taxen- und Tarifordnung der Stadt Oberhausen."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=95671&selfaction=print