09.02.2015 - 20.1 Antrag der CDU-Fraktion zur Beauftragung der ör...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Beratung

OB Wehling fragt in Richtung der CDU-Fraktion nach, ob sich eine Beratung dieses CDU-Antrages möglicherweise erübrigt, da es zwischenzeitlich einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag gibt. Der Antragstext wurde den Fraktionen vor der Sitzung an die Hand gegeben und steht auf der Tagesordnung unter TOP 20.4.

Stadtv. Schranz teilt mit, dass es gelungen ist, mit dem interfraktionellen Antrag neben dem Prüfauftrag an einen externen Wirtschaftsprüfer auch die Rechnungsprüfung in diese Sonderprüfung einzubinden. Das Anliegen der CDU-Fraktion ist in den interfraktionellen Antrag eingeflossen. Der CDU-Antrag hat sich damit erübrigt. Wichtiges Ziel dabei ist, alles zu unternehmen was dazu beiträgt, dass solche Vorkommnisse in der Zukunft nicht mehr vorkommen können.

Stadtv. Große Brömer sieht ebenfalls in der Beauftragung der beiden voneinander unabhängigen Prüforganisationen eine vernünftige Vorgehensweise. Er regt zudem an, dass die Prozessbegleitung im FPA und RPA erfolgen soll. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft ein Recht auf ungestörte Ermittlungen hat. Der Rat wiederum hat ein Recht auf nicht verzögerte Ermittlung. Die Missstände müssen so tief durchleuchtet werden, dass sie sich nicht wiederholen können. Dazu liefert der Antrag eine gute Basis.

Stadtv. Zimkeit macht deutlich, dass gerade die OGM GmbH ein großes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung hat. Vor diesem Hintergrund gibt es bereits neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine externe Untersuchung, die im Aufsichtsrat dezidiert dargestellt worden ist. Darüber hinaus befürwortet auch der Aufsichtsrat der OGM GmbH eine weitere Untersuchung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen und das RPA.

Stadtv. Koch bestärkt dieser Vorfall erneut, die Rekommunalisierung der ausgegliederten Unternehmen zu fordern. Vorkommnisse dieser Art können dadurch zwar nicht verhindert werden. Es würde aber eine Schnittstelle weniger geben. Das wiederum würde die Überwachung von Standardprozessen einfacher machen.

Stadtv. Blanke möchte davor warnen, das Mittel der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung zu parteipolitischen Zwecken zu nutzen. Bestimmte Aussagen sollten nicht gemacht werden, bevor klare Ermittlungsergebnisse vorliegen. Erst danach können mit aller Konsequenz Entscheidungen getroffen werden.

Stadtv. Runkler zeigt auf, dass die Ratsmehrheit sich bemüht hat, sämtliche Anliegen, die von der Opposition im Zusammenhang mit der Prüfung angesprochen wurden, in dem interfraktionellen Antrag aufzugreifen. Er bedauert, dass der Rat keine Möglichkeit hat, die Ermittlungen auf die Telekom auszuweiten. Da sieht er ebenfalls einen Ermittlungsbedarf.

OB Wehling lässt über den interfraktionellen Antrag abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist bei TOP 20.4 hinterlegt. Er stellt fest, dass sich damit der Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache Nr. A/16/0590-01 und der Antrag der BOB-Fraktion, Drucksache-Nr. A/16/620-01 erledigt hat.