04.02.2015 - 2.1 Zuschüsse an freie Träger (offene Jugendarbeit)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 04.02.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Meta Lengsfeld
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage Frau Willing-Spielmanns, wer über die Dringlichkeit und Angemessenheit der Anträge auf Zuschüsse entscheidet, beschreibt Herr Rother den Verfahrensweg. Er führt aus, dass die AG 78 über die Anträge berät und hierbei auch den noch zur Verfügung stehenden Finanzrahmen berücksichtigt. Es wird auch darauf geachtet, dass keine Ungleichgewichtungen entstehen. Letztendlich wird in der AG 78 ein einvernehmliches Votum getroffen.
Herr Breuer ergänzt noch, dass ein Antrag auf maximal 7.500 EUR beschränkt ist.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig für den Beschluss.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Zur Durchführung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit erhalten
Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Oberhausen/Buschhausen 3.500,00 EUR
Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen, Jugendreferat 3.400,00 EUR
Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen, Jugendreferat 7.500,00 EUR
Ev. Kirchengemeinde Königshardt-Schmachtendorf 7.500,00 EUR
Beim Produkt: 060402 Jugendarbeit / Jugendschutz
Auftrag: 320006040200 Jugendarbeit / Jugendschutz
Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit). Es stehen für das Jahr 2015 40.910,00 EUR zur Verfügung
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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1,2 MB
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3
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753,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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