06.03.2024 - 5 Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundst...

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Beratung

Herr Flore gibt an, dass in der Vergangenheit eine Bewertung der Verwaltungsentlastung gefordert wurde. Dies ist im öffentlichen Bereich geschehen. Für den privaten Bereich lagen keine Daten vor. Er würde diese gerne einsehen.

 

Frau Dresen führt aus, dass sie eine Dunkelziffer bei gefällten Bäumen vermutet. Fraglich ist für sie, ob Einwohnende über die Wichtigkeit der Bäume beraten würden - auch wenn keine Genehmigungspflicht besteht - und ob es Informationsmaterial dazu gibt.

 

Herr Bandel führt an, dass die Änderung der Baumschutzsatzung auf einem HSK basierte und die Verwaltung entlastet werden sollte. Ihm fehlen Daten über einen möglicherweise geänderten Eingang von Anträgen.

 

Herr Jehn gibt an, dass zukünftige Vorlagen die Entwicklungen in diesem Bereich besser darstellen können. Er erklärt, dass die, von Frau Dresen angefragten, Beratungsgespräche stattfinden. Es gibt allerdings seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung weniger Anträge zu diesem Thema, sodass die Verwaltung in diesem Punkt entlastet wurde.

 

Herr Rudi erkundigt sich, wie viele Ersatzpflanzungen stattgefunden haben.

 

Grundsätzlich wird lt. Herrn Jehn bei der Entnahme eines Baumes eine Ersatzpflanzung gefordert und durch die SBO kontrolliert.

 

Herr Flore fragt für die erneute Themenbehandlung die Höhe des verbliebenen Budgets für diesen Bereich an.

 

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Beschluss

Der Umweltausschuss nimmt den TOP 5 zur Kenntnis

 

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