06.03.2024 - 3.1 Belegung von zweckgebundenen U3-Plätzen mit Ü3-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Nachfrage, in welchem Umfang die Träger die Flexibilität der Belegungsstruktur nutzen, erklärt Frau Eggemann, dass der Umfang quantitativ nicht zu beziffern ist.

 

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass Plätze, die einer Zweckbindung im Rahmen der U3 - Investitionsprogramme unterliegen, im Kindergartenjahr 2024/2025 in begründeten Einzelfällen gem. § 55 Abs. 2 KiBiz durch die örtliche Jugendhilfeplanung auch mit Ü-3 Kindern belegt werden können.

 

 

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