07.03.2024 - 3.5 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 - König...

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Beratung

Herr Laakmann beantwortet die Fragen von Herrn Real.

Herr Bandel macht auf die Diskussion im Gestaltungsbeirat bezüglich der Gestaltung des Gebäudes aufmerksam.

Herr Dr. Palotz beantwortet die Frage von Herrn Dobnik.

 

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Beschluss

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 - Königshardt - (in Kraft seit dem 15.07.1969) für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 09.11.2022 gekennzeichnete Gebiet und dem Entwurf der Aufhebungs-satzung einverstanden. Er beschließt die Veröffentlichung des teilaufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 56, des Entwurfs der Aufhebungssatzung, der Begründung (einschließlich Umweltbericht) sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-bezogenen Stellungnahmen und Informationen.

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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