05.02.2024 - 16 Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Plan...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz ruft die Vorlage über die Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Planungen und der notwendigen Verfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 zur gemeinsamen Beratung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/4474-01 sowie dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/4509-01 auf.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde erst zur Haupt- und Finanzausschusssitzung eingebracht.

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion liegt erstmalig für die heutige Ratssitzung zur Beratung vor.

Im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und im HFA wurde die Verwaltungsvorlage ohne Votum vorberaten.

Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Real, OB Schranz, Stadtv. Osmann, Frau Stadtv. Hansen, Stadtv. Kempkes, Stadtv. Dobnik, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Hoff, Stadtv. Lütte und 1. Beig. u. StK. Tsalastras, der den nachfolgenden Hinweis gibt: Aus der Vorlage geht hervor, dass der Bau der Straßenbahnlinie 105 die Betriebskosten der STOAG belasten wird. Es wurde aktuell darauf verzichtet, diese Belastung in die langfristige HSK-Planung aufzunehmen. Es geht derzeit um die Grundsatzentscheidung. Die Planungsunterlagen, die für eine belastbare Kostenberechnung notwendig sind, liegen noch nicht vor. Daraus resultiert, dass sich auch die Erträge derzeit nicht ermitteln lassen. Ferner kann noch nicht zuverlässig beurteilt werden, wann die Belastung auftreten wird.

Sobald die Planungsphase abgeschlossen ist und der Förderantrag gestellt werden kann, ist über den weiteren Fortgang des Projekts und die Aufnahme in den Haushalt zu entscheiden.

Anschließend lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, danach über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und zuletzt über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Ergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.

 

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung des Stadtv. Lütte - folgende geänderte Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt stimmt auf der Grundlage seiner Beschlüsse zum Masterplan Neue Mitte vom 16.05.2022 (Drucksachen-Nr. B/17/1980-01) und zur Rahmenplanung für das Gelände des ehemaligen Stahlwerks Ost sowie für den Bereich Werkstraße / Ripshorster Straße vom 13.11.2023 (Drucksachen-Nr. B/17/4010-01) zu, dass die Stadtverwaltung und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH die erforderlichen Planungs- und Verfahrensschritte zur Inbetriebnahme der Straßenbahnstrecke VI und der Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 gemäß dem Trassenvorschlag des Masterplans Neue Mitte unternehmen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung und die STOAG Stadtwerke GmbH, den gesamten Prozess durch die parallel verlaufende BürgerInnenbeteiligung und Kommunikation entsprechend der Oberhausener Leitlinien zur BürgerInnenbeteiligung zu begleiten."

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=180459&selfaction=print