05.02.2024 - 20.1 Bebauungsplan Nr. 465 – O.VISION Zukunftspark –...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20.1
- Sitzung:
-
20. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 05.02.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz gibt bekannt, dass die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung vollzogen und der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die drei Beschlussvorschläge einzeln mit folgendem Ergebnis vorberaten hat:
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. der Drucksache B/17/4174-01 zur Kenntnis.
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät den Beschlussvorschlag unter 2. der Drucksache B/17/4174-01 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmend vor.
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät den Beschlussvorschlag unter 3 der Drucksache B/17/4174-01 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmend vor.
Stadtv. Dobnik beantragt auch für die heutige Beschlussfassung eine Einzelabstimmung
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. der Drucksache B/17/4174-01 zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt nimmt die durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen am 27.02.2023 (10 A 1136/22) festgestellte inzidente Unwirksamkeit der Bebauungspläne Nr. 465 - O.VISION Zukunftspark - und Nr. 465, 1. Änderung - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss über 2.:
Der Rat der Stadt beschließt die Nichtanwendung der Bebauungspläne Nr. 465 - O.VISION Zukunftspark - und Nr. 465, 1. Änderung - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren und beauftragt die Verwaltung diesen Nichtanwendungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss über 3.:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem zeitlichen und personellen Rahmen ein Verfahren zur förmlichen Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 465 - O.VISION Zukunftspark - und Nr. 465, 1. Änderung - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - i.S.v. § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchgeführt werden kann und welche anderweitigen Möglichkeiten zur abschließenden Behebung der mit diesen Bebauungsplänen verbundenen Rechtsunsicherheiten bestehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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