01.02.2024 - 4 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. §67 BNatSc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Naujokat stellt den Sachverhalt kurz dar. Zur Instandhaltung des bereits vorhandenen unterirdischen Kanals, müssen die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) einen Unterhaltungsweg herstellen, der in den letzten Jahrzehnten aufgrund von ausgebliebenen Pflegemaßnahmen zugewachsen ist und mittlerweile den Status Wald i. S. d. G. erreicht hat. Dementsprechend sind großflächige Rodungen der Fläche, die sich nicht im Besitz der Stadt befindet, notwendig. Teile des Unterhaltungswegs liegen im LSG 1.2.16 „Ripshorst“, sodass zur Umsetzung eine naturschutzrechtliche Befreiung durch den Naturschutzbeirat gem. § 67 BNatSchG erteilt werden muss. Die zu rodende Trassenbreite ist auf acht Meter beschränkt worden, sodass der Schutzstreifen nur auf einer Breite von vier Metern beidseitig der Kanalachse freizuschneiden ist. Außerdem ist der Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage vor Einleitung in den benachbarten östlichen Läppkes Mühlenbach im Landschaftsschutzgebiet 1.2.16 „Ripshorst“ notwendig.

 

Frau Schiemanowski merkt an, dass bereits mit der Rodung begonnen wurde.

 

Herr Naujokat bestätigt dies, weist aber darauf hin, dass die Arbeiten an der westlichen Seite im Bereich der Thomasstraße begonnen haben und daher bisher nur außerhalb des Landschaftsschutzgebietes gerodet wurde.

 

Herr Werntgen-Orman betont, dass der Unterhaltungsweg in Zukunft von Vegetation freigehalten wird und der Ausgleich daher nur auf einer externen Fläche außerhalb des Vorhabengebietes möglich war.

 

Auf Nachfrage von Frau Podworni-Michael, wo der Ausgleich geschaffen wird, erwidert Herr Weiher, dass es sich um eine Fläche am Ravenhorst (Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 33, Flurstück 52) in der Nähe des Waldgebietes „Hühnerheide“ handelt.

 

Frau Hingmann fragt nach, wieso die Information erst jetzt weitergegeben wurde und weshalb der zu rodende Streifen so breit ist. Außerdem fragt sie nach der Dauer der Baumaßnahme.

 

Herr Naujokat erläutert, dass zunächst die Rodung durchgeführt wird und erst dann im Anschluss die Vermessungsarbeiten folgen können. Beginn der Baumaßnahme soll im Jahr 2025 sein, sodass mit einer Fertigstellung im Jahr 2027 zu rechnen ist. Der zu rodende Streifen beträgt acht Meter, um ein Zuwachsen des eigentlichen Unterhaltungsweges (Breite: 3,50 Meter) zu verhindern.

 

Herr Naujokat erwidert weiterhin auf die Frage, warum der Beirat erst jetzt informiert wurde, dass der Ablauf mit der Verwaltung vorher abgesprochen wurde.

 

Herr Wittpahl erklärt, dass zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des Naturschutzbeirates im Dezember noch unklar war, ob eine Umsetzung noch innerhalb der aktuellen Fällperiode bis Ende Februar möglich ist, da das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Oberhausen steht und somit ein Betretungsrecht seitens der Eigentümerin eingeräumt werden musste.  Des Weiteren musste noch eine Waldumwandlungsgenehmigung durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen erteilt werden.

 

Herr Werntgen-Orman schlägt vor, zukünftig derartige Projekte frühzeitig vorzustellen, auch wenn zu der Zeit aufgrund fehlender Informationen noch keine finale Beschlussvorlage vorgelegt werden kann. Dies wird vom Beirat befürwortet.

 

Herr Axt informiert außerdem darüber, dass eine Rampe von der Osterfelderstraße bis zum Unterhaltungsweg gebaut werden solle.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt.

 

Für das Projekt „Rodung im LSG 1.2.16 „Ripshorst“ zur Errichtung eines Regenwasserkanals“ wird der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen gem. § 67 BNatSchG nicht widersprochen (8 x Ja, 1 x Enthaltung, 1 x Nein).

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=180298&selfaction=print