01.02.2024 - 3 Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen f...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Herr Halm führt kurz in das Thema ein. Seit 2018 sind regelmäßige Bekämpfungsmaßnahmen an betroffenen städtischen Bäumen vorgenommen worden. Im Rahmen der Bekämpfung werden unter anderem Biozide eingesetzt. Im Jahr 2022 wurden 1.912 städtische Eichen besprüht, im darauffolgenden Jahr waren es 1.820 Eichen. Für das Frühjahr 2024 ist geplant, nur noch 1.570 städtische Eichen zu behandeln. Dies ist aufgrund der Entscheidung möglich, die Roteiche im Jahr 2024 nicht mehr prophylaktisch zu behandeln, da diese in den letzten Jahren nur vereinzelt vom EPS befallen wurde. Sollte dennoch ein Befall an einzelnen Bäumen auftreten, werden die Nester mechanisch entfernt oder abgesaugt.

 

Des Weiteren wurden mechanische Raupenfallen angebracht. Diese bestehen aus einem Ring, der den Eichenstamm umschließt und einem Fangbeutel, in welchem sich Lockmittel befinden. Die Wirksamkeit dieser Methode ist jedoch bisher nicht wissenschaftlich untersucht worden. Nach Aussage der Landwirtschaftskammer in Münster besitzen die Raupen des Eichenprozessionsspinners keine ausgeprägten Organe, um diese Lockstoffe überhaupt wahrnehmen zu können. Insgesamt wurde hierdurch die Raupenpopulation um ca. 1.200 Stück vermindert. Da jedoch ein Befall von mehreren 100 bis über 1.000 Raupen pro Eiche durchaus möglich ist, ist der Erfolg dieser EPS-Fallen eher als gering einzustufen.

 

Auch der Einsatz von Pheromon-Fallen, die zum Einfangen der Falterpopulation dienen, ist aufgrund des geringen Fangerfolgs nicht geeignet.

 

Über die EPS-Fallen hinaus wurden Nisthilfen für Meisen installiert. Durch die steigende Vogelpopulation soll der Raupenbestand verringert werden, da diese die Fressfeinde der Raupen sind.

 

Frau Schiemanowski spricht sich für eine Beschilderung der betroffenen Bäume mit QR Codes aus, sodass insbesondere an Schulen und Kindergärten besser über die Maßnahmen informiert werden kann.

Herr Halm nimmt den Vorschlag dankend an und teilt mit, dass von der SBO bereits ähnliche Warnschilder angeschafft wurden.

 

Auf Nachfrage aus dem Beirat teilt Herr Halm mit, dass beim Befall privater Bäume der Eigentümer selbst tätig werden muss. Erfolgt dies nicht, kann die Behörde dies anordnen. Städtische Bäume in Landschafts- und Naturschutzgebieten werden nicht besprüht.

 

Frau Hingmann erkundigt sich, ob es keine Möglichkeit gibt, die Verbreitung des EPS zu verringern. Daraufhin erwidert Herr Halm, dass das Ziel der Maßnahmen nicht ist, den EPS auszurotten, sondern die Ausbreitung an den Stellen in den Griff zu bekommen, an denen akute Gefahr droht.

 

Er teilt mit, dass der Sprühvorgang erst durchgeführt werden kann, sobald die Bäume Laub tragen. Der Zeitrahmen für den Vorgang beträgt sechs Wochen, wobei es nach der Besprühung acht Stunden nicht regnen darf. Nach den sechs Wochen ist eine Besprühung ungeeignet, da der EPS dadurch nicht entfernt wird und somit die bereits gebildeten Haare auch nach der Besprühung eine Gefahr darstellen.

 

Frau Podworni-Michael äußert, dass der zeitgleiche Einsatz von Nisthilfen und Bioziden widersprüchlich sei, da die Vögel den EPS ebenfalls nur in den ersten sechs Wochen fressen. Sie stimmt jedoch zu, dass die Nisthilfen in den städtischen Bereichen keine Alternative seien.

 

Herr Werntgen-Orman betont, dass es wichtig ist, Gefahrenabwehr zu betreiben.

 

Frau Schiemanowski bedankt sich bei Herrn Halm für die Vorstellung des Sachverhaltes.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage