24.01.2024 - 3 Vorberatung Haushalt 2024

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Beratung

 

 Der Kämmerer der Stadt Oberhausen, Herr Tsalastras, weist in einer einleitenden Ausführung darauf hin, dass sich die Änderung der Gemeindeordnung in der Beratung des Landtages befindet. Ein Beschluss wird aus diesem Grund vorbehaltlich, unter Berücksichtigung des TOP 3, vorbehaltlich des Beschlusses auf Landesebene erfolgt., Grund: Diese Änderungen sind rückwirkend ab dem 31.12.2023 wirksam. Der aufgestellte Haushalt und das entsprechende Haushaltssanierungskonzept müssen den geänderten Gesetzen der GO entsprechen. Unklar sind derzeit die genauen Änderungen. Es wird vermutet, dass dies dennoch keine Probleme für die Stadt Oberhausen mit sich bringen wird. Alternativ zum vorbehaltlichen Beschluss wäre ebendieser Beschluss hinfällig.

Die GO sieht vor, dass Kommunen mit negativen EK verpflichtet werden gem. Erlass ein Haushaltssicherungskonzept einzurichten. Bisher musste ein Haushaltsausglich innerhalb von vier Jahren hergestellt werden. Diese Frist verlängert sich auf zehn Jahre. Die Umsetzung wird durch den größeren Zeitrahmen realistischer.

Änderungen gibt es auch in der Vorgehensweise, wie der Haushaltsausgleich umsetzbar ist. Kommunen haben Ertragsmöglichkeiten und Aufwandseinsparungen zu nutzen. Dies geschieht im Haushaltssicherungskonzept. Sollte dies nicht genügen kann ein globaler Minderaufwand geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass am Ende des Ergebnisplanes dieser vom Aufwand abgezogen wird.

Bisher war 1% für Kommunen mit positiven Eigenkapital möglich. Nun werden es 2%. Nutzbar ist dieser globale Minderaufwand nun auch für Kommunen mit negativen Eigenkapital.

Oberhausen wendet diese Möglichkeit umfassend an. Der Haushaltsausgleich sollte so im Jahr 2030 umgesetzt sein.

Der Kämmerer der Stadt Oberhausen schätzt die Vorgehensweise nach Gesprächen mit der Kommunalaufsicht - vorbehaltlich einer dortigen Prüfung - als Genehmigungsfähig ein.

Herr Flore fragt, wann der Friedhofsbedarfsplan fertiggestellt wird. Außerdem bittet er um Informationen über möglicherweise bereits bekannte Beträge bei der Hundesteuererhöhung. Des Weiteren bittet Herr Flore darum, die TOP 2 und 3 lediglich ohne Votum vor zu beraten.

Herr Jehn gibt an, dass der Friedhofsentwicklungsplan erstellt wird und im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt werden soll.

Herr Tsalastras ergänzt, dass die Friedhofsgebühren aufgrund der insgesamt höheren Kosten wie Löhne, steigen werden. Die Berechnungen zur Hundesteuererhöhung begründen sich zunächst in einem Vorschlag für eine Einnahme i. H. v. 350.000,00€. Die Erhöhung beziffert sich auf 156,00€ auf 180,00€ pro Hund und ab zwei Hunden 288,00€. Wenn das Haushaltssicherungskonzept beschlossen wurde, wird dem Ausschuss und dem Rat die Änderung der Hundesteuersatzung zum Beschluss vorgelegt. Dies geschieht im Laufe des Jahres 2024.

Herr Baum möchte erfahren warum für die Ruhrdeicherneuerung im Haushalt über 80% der Kosten erst im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während die Bauzeit acht Monate andauern und der Baubeginn im Sommer 2022 stattfinden sollte.

Nach Angaben des Herrn Tsalastras werden die Beträge von der Verwaltung übermittelt und von dort übernommen. Die Einschätzung zu notwendigen Planungszeiträumen und der Umbauphase wird dort gemacht. Die Mittel werden entsprechend der Bauphase eingesetzt.

Herr Dr. Palotz weist darauf hin, dass über den aktuellen Haushalt für das Jahr 2024 gesprochen wird. Der größte Teil der Mittel liegt allerdings im Jahr 2025. Die geplanten Mittel für das Jahr 2024 betragen 1.000.000,00€.

Herr Lütte erwähnt eine Fragenliste zum Haushaltssicherheitskonzept und wird sowohl von Herrn Dr. Schröer-Tebbe, als auch von Herrn Tsalastras gebeten, diese schriftlich zur Klärung in der Kämmerei einzureichen. Und anschließend, bei Klärungsbedarf, dies im Haupt- und Finanzausschuss anzusprechen.

Herr Bandel bittet um Weiterleitung der Antworten an alle Fraktionen des Ausschusses. Dies wird von Herrn Tsalastras und Herr Dr. Schröer-Tebbe unterstützt.

Herr Flore hält fest, dass es sich bei der Hundesteuererhöhung um einen Fixbetrag handelt und eine Stafflung auszuarbeiten ist. Fraglich ist für ihn ob die SPD-Fraktion Modellvorschläge bis zum Haupt- und Finanzausschuss vorlegen kann. Er begründet dies in den vielfältigen Modellen anderer Kommunen.

Herr Tsalastras bekräftig, dass zunächst lediglich 350.000,00€ Einsparung durch eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen werden. Erst dann werden dem Ausschuss und dem Rat eine konkrete Hundesteuersatzung vorgelegt, die beraten, geändert und beschlossen werden kann.

Herr Rudi erkundigt sich nach dem Sachstand der Verpackungssteuer ab dem Jahr 2026.

Herr Tsalastras erklärt, dass das Thema der Verpackungssteuer in das Jahr 2026 gelegt wurde, da die Umsetzung noch nicht rechtssicher ist. Andere Kommunen befinden sich bereits mit ersten Ideen im Rechtsstreit. Diese Vorgänge möchte man abwarten. Rechtssichere Modelle sollen dann zur Beratung vorgelegt werden. Dies geschieht möglicherweise erst im Jahr 2027.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Drucksachen B/17/4376-01 und B/17/4327-01 ohne Votum vorberaten.

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