18.01.2024 - 3.3 Probleme? Lösungen! Handlungsempfehlungen an Ob...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Hausmann-Peters (CDU) kritisiert, dass der Leitfaden vor knapp vier Jahren beauftragt wurde und die Verwaltung den Leitfaden aus Duisburg nur abgeschrieben hätte. Der Leitfaden sei veraltet und einige Rechtsgrundlagen bzgl. bspw. des Kinderschutzgesetzes wurden geändert oder ergänzt. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass an dem Bedarf der Schulen vorbeigearbeitet wurde und auch prekäre Thematiken wie z.B. Schulabsentismus gänzlich fehlt. Frau Hausmann-Peters bezweifelt eine Einbindung der Schulen stark. Den originären Auftrag sieht Frau Hausmann-Peters nicht als erfüllt an und erinnert an den ursprünglichen Antrag und die darin geforderten systematischen Handlungsschemata.

 

Herr Krey (SPD) bezieht sich auf die Zeilen 29 - 31 in der Vorlage und betont, dass der Leitfaden als Basis dienen soll, um darauf aufbauend einen thematischen Austausch der schulischen Akteure zu gewährleisten und dies in den schulischen Alltag zu integrieren. Die originäre Vorlage sollte als erste Diskussionsgrundlage dienen und kein abgeschlossener Vorgang sein. Anmerkungen sowie Kritik wären seitens Herrn Krey im Vorfeld wünschenswert gewesen. Die Informationen über die Kontaktstellen sind gut, aber im Ganzen stellen die Informationen nicht die angedachte Hilfe dar, so Herr Krey.

 

Herr Hoff (FDP) schließt sich Frau Hausmann-Peters an und kritisiert ebenfalls den langen Bearbeitungszeitraum über drei Jahre.

 

Frau Stehr (CDU) reiht sich ebenfalls in die Kritik über die lange Bearbeitungsdauer ein und betont, dass die Zeitschiene für jeglichen Fraktionsantrag zu lang wäre und eine Vorinformation wünschenswert ist, falls sich eine Bearbeitung aus irgendwelchen Gründen verzögert. Der Zeitraum und der Inhalt wird von Frau Stehr scharf kritisiert.

 

Herr Blanke (Grüne) kritisiert die Verwaltung, dass sie ohne Nachdruck gehandelt hat und findet den Vorgang inakzeptabel, da es um die Bildung der Kinder in Oberhausen geht.

 

Frau Amrehn (Schulformsprecherin Grundschulen) hebt die ursprüngliche Frage nach Handlungsempfehlungen und keine reine Information hervor, die den Status Quo abbildet und keine Hilfe ist. Darüber hinaus wird auf das Layout verwiesen, welches beispielsweise das Thema Inklusion fraglich einseitig darstellt. Frau Amrehn möchte, dass die Schulen eingebunden und gefragt werden, was sie benötigen, um handlungsfähig zu sein.

 

Frau Hausmann-Peters (CDU) hinterfragt, warum das Thema Inklusion in einem Problemordner thematisiert wird und zeigt auf, dass es thematisch am falschen Platz ist und es keine problembezogene Betrachtungsweise sein darf.

 

Herr Schmidt erkennt aufgrund der getätigten Aussagen den Handlungsbedarf seitens der Verwaltung und entschuldigt sich für die verzögerte Zeitschiene. Seitens Herrn Schmidt wird ausgeführt, dass die Verwaltung nach vorne blickt, um ein sachgerechtes Produkt zu entwerfen, was den gewünschten Anforderungen entspricht.

 

Herr Hegener (Schulaufsicht) führt aus, dass ein Schema in Abstimmung ist und das Bildungsbüro parallel an damit zu koppelnden Handlungsempfehlungen arbeitet. Die Verknüpfung der Funktionen mit den Ablaufplänen wird seitens Herrn Hegener in den Qualitätszirkel mitgenommen.

 

Frau Hausmann-Peters (CDU) merkt die Aufnahme der Themen Schulabsentismus und Suchtprobleme an und schlägt zugehörige Formulare vor. Es wird eine neue Zeitschiene bis Mitte des laufenden Jahres vorgeschlagen.

 

Herr Blanke (Grüne) möchte eine Einbeziehung der Schulen und sieht eine separate Betrachtung des Themas Inklusion außerhalb des Leitfadens als notwendig an.

 

Frau Stehr (CDU) verlangt ein neues belastbares Ergebnis bis zum Sommer 2024 und besteht auf eine explizite Aufnahme in das Protokoll.

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Beschluss

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird bis zur letzten Sitzung des Schulausschusses vor den Sommerferien 2024 einen neuen Leitfaden erarbeiten und dem Schulausschuss vorstellen.

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Anlagen zur Vorlage