11.12.2023 - 22 „Förderrichtlinie Initiative Energiewende von u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. den Verzicht hinsichtlich dieser Drucksache auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen.

2. für das Jahr 2024 die Neufassung der Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der energetischen Sanierung in den Quartieren Osterfeld Mitte / Vondern und Alstaden-West gemäß Anlage 1.

3. das Außerkrafttreten der Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der energetischen Sanierung in dem Quartier Osterfeld Mitte / Vondern (Stand November 2022) mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023.

4. das Außerkrafttreten der Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der energetischen Sanierung in dem Quartier Alstaden-West (Stand November 2022) mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023.

5. die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Quartiere Osterfeld Mitte / Vondern und Alstaden-West in Höhe von jeweils 120.000 EUR auf jeweils 100.000 EUR zu reduzieren.

6. für den Fall der Bewilligung und Förderung eines Sanierungsmanagements durch die KfW in den Quartieren Schmachtendorf und Tackenberg die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Förderrichtlinie auf die beiden Quartiere und die Förderung in Höhe von jeweils 100.000 EUR im Jahr 2024."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=179346&selfaction=print