07.12.2023 - 1 Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Oberhau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Der Leiter der Stabsstelle Zentrale Vergabe Herr Dr. Pollender präsentiert dem Ausschuss anhand eines Folienvortrages (Anlage der Niederschrift) die Rechtsgrundlagen und erörtert verschiedene Gründe für die Neufassung. In diesem Zusammenhang berichtet er, dass der Gesamtpersonalrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Neufassung der Vergabeordnung am 06. Dezember 2023 bereits zugestimmt hat, sodass die Unterzeichnung und Bekanntmachung der Vergabeordnung in Kürze erfolgen könnte.

 

Herr Stadtv. Brodrick bedankt sich für den Vortrag und fragt nach, warum der Gesamtpersonalrat der Neufassung der Vergabeordnung zustimmen muss, während diese dem Rechnungsprüfungsausschuss lediglich zur Kenntnis gegeben wird. Weiter interessiert ihm, ob es in Verbindung mit der Tarifgebundenheit künftig jeweils einer Änderung der Vergabeordnung bedarf und inwieweit die Politik bei der Entscheidung über Zuschlagskriterien im Rahmen einer Vergabe involviert werden könnte.

 

Herr Dr. Pollender erläutert, dass es sich bei der Vergabeordnung lediglich um eine interne Verwaltungsvorschrift bzw. eine interne Regelung handelt und nicht um eine Satzung, die politisch zustimmungsbedürftig ist. Zu der Frage bezüglich der Tarifgebundenheit merkt er an, dass diese im Rahmen der Anwendung der Bundes- und Landesgesetze berücksichtigt wird und die Vergabeordnung somit nicht zwangsläufig einer ständigen Anpassung bedarf. Hinsichtlich der Zuschlagskriterien in einem Vergabeverfahren verweist Herr Dr. Pollender darauf, dass nicht nur der Preis als Kriterium herangezogen werden kann. Beispielsweise können auch Lieferfristen, ein gefordertes Konzept oder Referenzen als Zuschlagskriterien mit in die Angebotswertung einbezogen werden.

 

Frau Stadtv. Schmidt bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen zu der aus ihrer Sicht anwenderfreundlichen Neufassung der Vergabeordnung. Weiterhin ermöglicht dieses Regelwerk gesteigerte Rechtssicherheit bei künftigen Vergabeverfahren.

 

Abschließend bedankt sich Herr Beig. Motschull bei Herrn Dr. Pollender, der sich zum Jahreswechsel einer neuen beruflichen Herausforderung stellt, für die zum Abschluss gebrachte Neufassung der Vergabeordnung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen