23.11.2023 - 9.1 Übergang des regionalen Flächennutzungsplans de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Do., 23.11.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
Beratung
Herr Specht präsentiert den Übergang des regionalen Flächennutzungsplans anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Frau Grothe fragt, ob die in der Vorlage aufgezählten Bereiche, zusätzliche Gremien sind. Es geht ihr um die Wirkung der Gremien. Gibt es Reste vom RFNP?
Herr Specht erklärt, dass die aufgeführten Gremien bereits für den RFNP bestanden haben und mit dem Übergang zum GFNP weitergeführt werden. Es würden keine zusätzlichen Gremien eingerichtet.
Frau Wilts fragt, ob die begrenzte Planungsgemeinschaft nun noch erforderlich ist?
Wie verändert sich dies?
Herr Specht erläutert, dass der Vorteil der Planungsgemeinschaft ist, dass eine Abstimmung der Planung zwischen den Städten deutlich leichter erfolgen kann. Der Vorteil des RFNP auch die regionalplanerischen Aspekte mit abzustimmen würde aber durch den Übergang des RFNP zum GFNP entfallen.
Herr Bandel erklärt, dass es sich „nur noch" um die Flächennutzungsplanung handelt und der gesamte Bereich deutlich kleiner wird. Dennoch bleiben die Gremien erhalten.
Herr Hoff berichtet, dass 2013 im Rat der Stadt bereits eine solche Vorlage beschlossen wurde, welche nun erst in Kraft getreten ist. In der damaligen Vorlage wurde angegeben, dass bei Inkrafttreten eine Beschlussvorlage notwendig ist. In der jetzigen Vorlage steht allerdings, dass ein weiterer Beschluss nicht notwendig sei.
Herr Specht verweist darauf, dass es sich um zwei verschiedene Beschlüsse handeln würde. Der Beschluss die Planungsgemeinschaft nach Ende des RFNP als Planungsgemeinschaft mit gemeinsamen FNP weiterzuführen wurde 2013 durch die Räte der beteiligten Städte getroffen. Der GFNP selber benötige hingegen keinen gesonderten Beschluss, es würde lediglich der regionalplanerische Teil entfallen und der GFNP im Rahmen der nächsten Änderung neu bekannt gemacht.
Frau Grothe fragt, ob es sich bei dem Übergang von RFNP zu GFNP um einen zeitlichen Mehraufwand handelt?
Herr Specht erklärt, dass durch den Wegfall der Regionalplanungskompetenz zwei weitere Verfahrensschritte notwendig würden. Beim RFNP wurde die Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung innerhalb der Planungsgemeinschaft abgestimmt. Mit Übergang des RFNP zum GFNP würde neben den Beteiligungsschritten nach Baugesetzbuch zur Änderung des GFNP auch die zweistufige landesplanerische Anfrage nach Landesplanungsgesetz NRW notwendig werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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