13.11.2023 - 19.4 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung vollzogen hat. In der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und der anschließenden Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses gab es mit dem Einverständnis des Antragstellers die Verständigung, den Beschlussvorschlag zu modifizieren.

Im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss wurde der Antrag in der geänderten Version mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der Gruppe FDP im Rat und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmend vorberaten.

Frau Stadtv. Stehr begründet den Antrag für die CDU-Fraktion. Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Hoff, 1. Beig. u. StK. Tsalastras, Stadtv. Kempkes, Stadtv. Real und Stadtv. Krey.

Dem Hinweis von 1. Beig. u. StK. Tsalastras folgend schlägt OB Schranz einen Kompromiss bei der Formulierung des Finanzierungsvorschlags vor.

Anschließend lässt er unter Berücksichtigung der beiden Änderungsvorschläge über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen. Die Änderungen sind durch eine Hervorhebung im Beschlusstext kenntlich gemacht.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - folgenden geänderten Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, folgende Abschnitte der Marktstraße

 Stöckmannstraße/Goebenstraße und

 Goebenstraße/Paul-Reusch-Straße (siehe Bilder)

 

mit einem Zufahrtskontrollsystem (hier: automatisch versenkbare Poller) gegen das unbefugte Befahren auszustatten.

 

Die Zulieferung auf der Marktstraße ist geregelt (für Fahrzeuge bis 7,5 t von 6-11 Uhr und 20-22 Uhr).

 

Sollte die begründete Notwendigkeit bestehen, außerhalb der geregelten Zeiten anzuliefern, ist durch die Verwaltung ein Lösungsvorschlag im Sinne der anliegenden Kaufmannschaft zu erarbeiten.

 

Außerdem ist zu prüfen, ob diese Maßnahme nach einer Evaluationsphase von einem Jahr auf weitere Bereiche der Marktstraße ausgedehnt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien kurzfristig einen Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag vorzulegen."

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=178075&selfaction=print