26.10.2023 - 4.1 Beschluss zur Einstellung diverser Bebauungspla...

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Beratung

Herr Laakmann informiert über diverse Bebauungsplanverfahren.

 

 

Herr Hülsebusch führt aus, dass die Planungsziele teilweise überholt sind. Die Prüfung zur Aufhebung soll die Verwaltung entlasten.

 

Herr Real gibt an, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 438c zur Sicherung und Begrünung der Mülldeponie aufgestellt wurde. Was passiert mit der Mülldeponie? Muss diese gesichert werden?

 

Herr Laakmann erläutert, dass die Sicherung der Mülldeponie auch ohne den Bebauungsplan Nr. 438c - Königshardter Straße / Ammerweg -  fachplanerisch geregelt ist.

 

Herr Real weist auf die Festsetzung der Straßenbegrenzungslinien im BPl. Nr. 718 - Genter Straße - hin. Wenn es keine Festsetzung gibt, welche Rechtsgrundlage greift?

 

Herr Laakmann erläutert, dass hier das beschlossene Straßenausbauprogramm greife.

 

Herr Real bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 739 - Matzenbergstraße -.

Damit bei der Planaufhebung dort wieder der alte Bebauungsplan 56   greift, wäre ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich, damit dort nicht 6-8 geschossiger Wohnungsbau realisiert wird?

 

Herr Laakmann beschreibt, dass hier jederzeit ein neuer Aufstellungsbeschluss zur städtebaulichen Regelung gefasst werden kann.

 

Herr Real fragt zum Bebauungsplan Nr. 680a - Vestische Straße / Winkelstraße -, ob der darin versehene Einzelhandel (Netto) geöffnet sei?

 

Herr Wischermann erläutert, dass der Netto aufgrund einer zeitlichen Verzögerung noch geschlossen sei.

 

Herr Real führt aus, dass ein Aufhebungsbeschluss des VBB Nr. 34 Weseler Straße und eine daraus folgende Bebauung gemäß §34 BauGB einfach und schneller seien.

 

Herr Dobnik fragt, welche Aufhebungsbeschlüsse zurückgezogen und ob die Aufstellungsbeschlüsse neu geclustert werden können?

 

Herr Osman betont, dass genügend Zeit zum Lesen der Vorlage war, da diese fristgerecht eingegangen sei. Er schlägt vor, diese Angelegenheit bei der nächsten Ratssitzung zu besprechen.

 

Herr Schindelasch schlägt vor, den Verfahrensablauf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 611 in der nächsten Bezirksvertretung Osterfeld zu besprechen. Da es rechtliche Unsicherheiten beim Bebauungsplanverfahren gäbe, bittet er um Erläuterung.

 

Herr Laakmann erläutert, dass es mittlerweile die siebte Änderung im Baugesetzbuch gab. Bezüglich des Bebauungsplans Nr. 611 erläutert er, dass dieser aufgrund der Regulierung von Glücksspielstätten aufgestellt wurde. Dies werde nun gewerberechtlich geregelt. Gebe es eine grundlegende Änderung, so wäre ein neuer Aufstellungsbeschluss sinnvoll.

 

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache B/17/3724-01 ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=177316&selfaction=print